2. Sachverhalt
Beim Kutschenweg handelt
es sich um eine sehr enge Straße mit etwas unübersichtlicher Ausfahrt für Pkws
in der Heidestraße.
Aus diesen Gründen
wurde für diesen Abschnitt vor vielen Jahren zur Einbahnstraße eingerichtet.
Bei der Untersuchung
aller Einbahnstraßen für die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung wurde
der Kutschenweg in der Auflistung vergessen.
Die Prüfung muss
also noch nachgeholt werden.
Eine komplette
Aufhebung der Einbahnstraße wird von Ordnungsamt und Polizei aus o.g. Gründen
nicht befürwortet. Die Straße ist einfach auch zu schmal für Begegnungsverkehr.
Einer Freigabe für
den Radverkehr in Gegenrichtung steht dagegen nichts im Wege.
Dies wird von den
Fachbehörden befürwortet und vorgeschlagen.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Im Kutschenweg wird Radfahren entgegen der Einbahnstraße freigegeben.