Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

2. Sachverhalt

 

Beim Kutschenweg handelt es sich um eine sehr enge Straße mit etwas unübersichtlicher Ausfahrt für Pkws in der Heidestraße.

Aus diesen Gründen wurde für diesen Abschnitt vor vielen Jahren zur Einbahnstraße eingerichtet.

 

Bei der Untersuchung aller Einbahnstraßen für die Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung wurde der Kutschenweg in der Auflistung vergessen.

Die Prüfung muss also noch nachgeholt werden.

 

Eine komplette Aufhebung der Einbahnstraße wird von Ordnungsamt und Polizei aus o.g. Gründen nicht befürwortet. Die Straße ist einfach auch zu schmal für Begegnungsverkehr.

Einer Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung steht dagegen nichts im Wege.

Dies wird von den Fachbehörden befürwortet und vorgeschlagen.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Im Kutschenweg wird Radfahren entgegen der Einbahnstraße freigegeben.