2. Sachverhalt
Herr Röttger stellt anhand
einer Aufstellung die Ansätze des Haushaltsjahres 2023 vor.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport- und
Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
1. Der Haushalt 2023 des Bereiches KST ist wie
vorgestellt in die Haushaltsplanberatungen einzubringen.
2. Die im Haushaltsauszug 2023 umfassten Veranstaltungen
sind, soweit dies gesetzes- und vorgabekonform vollziehbar ist, im benannten
Umfang umzusetzen.
3. Der vorgestellte Haushaltsauszug 2023 ist
Beschlussbestandteil.