Berichterstatterin Christine Schirmer.
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die Jahresbedarfsmeldung 2023 zu den Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ wird in der vom Baureferat ausgearbeiteten Form gebilligt. Der beiliegende Maßnahmenplan 2023 und die Jahresbedarfsmeldung 2023 sind Beschlussbestandteil.