Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Oberbürgermeister Frank Rebhan ist als Leiter der Verwaltung nach Art. 49 GO befangen und von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Peter Soyer übernimmt den Vorsitz und trägt den Sachverhalt vor.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung im Sinne des Art. 49 GO befangen und von Beratung und Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt fasst folgenden Beschluss:


Der Umfang der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021 wird als ausreichend angesehen.

 

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Prüfungsfeststellungen aus der örtlichen Prüfung erledigt sind, bzw. die Erledigung vom Rechnungsprüfungsamt überwacht wird.

Unstimmigkeiten, die das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 unmittelbar beeinflussen, liegen nicht vor.

 

Der Stadtrat beschließt weiter, für die Jahresrechnung 2021 nach pflichtgemäßem Ermessen die Entlastung nach Art. 102 Abs. 4 GO zu erteilen.

 

Der Bericht ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.