Stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Peter Soyer berichtet über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2021 einschließlich der Unterlagen nach § 77 Abs. 2 KommHV gem. Art. 102 Abs. 3 und 4 GO wie folgt fest: