3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den
Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt
b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Der Bausenat der Stadt Neustadt
billigt die im Sinne der Abwägung (Anlage 1 vom 07.12.2022) und des
Planungsfortschrittes überarbeitete 1. qualifizierte Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Birkig II. Teil“ in der Fassung vom
07.12.2022 sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung
vom 07.12.2022. 1. qualifizierten
Planänderungsverfahren „Birkig II. Teil“ einschließlich Begründung und
Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sind. Der beiliegende vorhabenbezogene
Bebauungsplanentwurf vom 07.12.2022 ist Beschlussbestandteil. |