Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt billigt die im Sinne der Abwägung (Anlage 1 vom 07.12.2022) und des Planungsfortschrittes überarbeitete 1. qualifizierte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Birkig II. Teil“ in der Fassung vom 07.12.2022 sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 07.12.2022.

Weiterhin wird beschlossen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf zum

1. qualifizierten Planänderungsverfahren „Birkig II. Teil“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen sind.

 

Der beiliegende vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf vom 07.12.2022 ist Beschlussbestandteil.