Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1

Berichterstatter Ulrich Wolf.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat Neustadt b. Coburg beschließt, die Teilnahme von Mitgliedern kommunaler Gremien mittels Ton-Bild-Übertragung an Sitzungen nach Art. 47a GO auch nach dem 31.12.2022 zuzulassen. Die entsprechende Regelung der Geschäftsordnung in § 20a „Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung“ bleibt somit über den 31.12.2022 in Kraft.