Berichterstatterin Christine Schirmer
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b.
Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die Stadt Neustadt b. Coburg
erhebt gegen die Einbeziehungssatzung „Wildenheider Straße OT Hönbach“ der
Stadt Sonneberg keine grundsätzlichen Bedenken.
Allerdings weist die Stadt
Neustadt darauf hin, dass der Freistaat Bayern schon seit längerem
beabsichtigt, nordöstlich des Stadtteils Wildenheid ein
Hochwasserrückhaltebecken an der Röden zu errichten. Das Grundstück mit der
Flurnummer 103/2 des Satzungsgebietes befindet sich zum Teil im Einstaubereich
des 2013 geplanten Hochwasserrückhaltebeckens. Um zukünftige Aufplanungen des
Hochwasserschutzes nicht zu beeinträchtigen bitten wir darum, dass das Wasserwirtschaftsamt
Kronach als fachlicher Ansprechpartner am Verfahren beteiligt wird.