Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Berichterstatterin Christine Schirmer


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die Einbeziehungssatzung „Wildenheider Straße OT Hönbach“ der Stadt Sonneberg keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Allerdings weist die Stadt Neustadt darauf hin, dass der Freistaat Bayern schon seit längerem beabsichtigt, nordöstlich des Stadtteils Wildenheid ein Hochwasserrückhaltebecken an der Röden zu errichten. Das Grundstück mit der Flurnummer 103/2 des Satzungsgebietes befindet sich zum Teil im Einstaubereich des 2013 geplanten Hochwasserrückhaltebeckens. Um zukünftige Aufplanungen des Hochwasserschutzes nicht zu beeinträchtigen bitten wir darum, dass das Wasserwirtschaftsamt Kronach als fachlicher Ansprechpartner am Verfahren beteiligt wird.