Das Bauleitplanverfahren wird durch Frau Schirmer vorgestellt.
Nach der Beantwortung von Fragen ergeht folgender
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschluss
Der Bausenat der Stadt Neustadt fasst folgenden Beschluss: Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen den Bebauungsplanentwurf „Gestungshausen-Weinberg“ der Gemeinde Sonnefeld keine Bedenken.
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