Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

HHSt. 0.5601.1555

 

StRin Protzmann möchte wissen, weshalb hier nichts veranschlagt wurde.

Herr Gottschalk gibt dazu Auskunft und erklärt, dass bisher nur der BgA-Anteil steuerpflichtig ist und diese Ansätze beim UA 7622 veranschlagt sind.

 

HHSt. 0.5931.6369

 

StR Büchner hinterfragt den Ansatz.

Herr Röser erläutert, dass es sich hier um einen vertraglich festgelegten Betrag zwischen der Stadt Neustadt und dem Pächter des Seecafés handelt, für dessen durchgeführte Arbeiten im Freizeitpark.


Der Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenat beschließt, dem Einzelplan 5 des Verwaltungshaushaltes zuzustimmen.