Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Der Bausenat würdigt die beiliegende Abwägung des Baureferates (Anlage 1) in der vorgelegten Fassung vom 22.02.2023 und beauftragt die Verwaltung diese entsprechend bei der weiteren Aufplanung und Umsetzung des „Vollausbaus der Georg-Langbein-Straße“ zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. Die Anlage 1 vom 22.02.2023 ist Beschlussbestandteil.