Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Ein Sachvortrag wird aus Reihen der Stadträtinnen und Stadträte nicht erbeten.

 

Stadtrat Wolfgang Rebhan schlägt vor, im 3. Absatz das Wort „Katastrophenfall“ in „Brandfall“ zu ändern. 2. Bürgermeister Martin Stingl findet „Brandfall“ zu spezifisch und schlägt „Schadensfall“ vor.

 

Auch Oberbürgermeister Frank Rebhan trägt eine Änderung vor, er möchte im 5. Absatz, 1. Satz „was für“ in „welche“ geändert haben.

 

Den Vorschlägen wird nicht widersprochen.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Durch die Einstufung der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage als Grubenkraftwerk, obliegt das Verfahren dem Bergamt Nordbayern und nicht der Stadt Neustadt. Die Genehmigung der Anlage erfolgt über das Bergamt Nordbayern.

 

Insofern wird das Bergamt Nordbayern seitens der Stadt Neustadt b. Coburg gebeten, folgende Anregungen und Hinweise in ihrem Verfahren zu berücksichtigen:

 

Auch wenn es sich bei der Freiflächenphotovoltaikanlage um ein Grubenkraftwerk handelt und ein Brandschutzplan gemäß ABBergV aufgestellt wird, sollten sich das Bergamt Nordbayern und die Firma Quarzsandwerke Wellmersdorf GmbH & Co. KG vor Baubeginn mit der Feuerwehr der Stadt Neustadt b. Coburg hinsichtlich eines Feuerwehreinsatzplanes abstimmen, um im Schadensfall diesen so gering wie möglich zu halten.

Weiterhin wird das Bergamt Nordbayern gebeten, vom Vorhabenträger eine Boden-analyse nach LAGA nachzuweisen, sodass sichergestellt ist, dass keine schädlichen Bodenbelastungen durch das Betreiben bzw. den Abbau der PV-Anlage entstanden sind. Um diesen Nachweis führen zu können, sollte die QSW vor Beginn der Nutzung ein umfassendes Bodengutachten von einem vereidigten Sachverständigen einholen und dem Bergamt Nordbayern vorlegen. Nach Abbau der PV-Anlage ist durch ein weiteres Bodengutachten nachzuweisen, dass durch das Betreiben der Anlage bzw. durch den Rückbau keine schädlichen Bodenbelastungen vorhanden sind. Dies ist insofern wesentlich, da die Fläche anschließend als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden soll. Die Stadt Neustadt sichert sich hier bei vergleichbaren Verfahren durch Bankbürgschaften ab, dies schließt auch den Rückbau derartiger Anlagen mit ein.

 

Aus den beiliegenden Unterlagen lässt sich leider nicht erkennen, welche Module verwendet werden noch mit welcher Beschichtung die Tragkonstruktion versehen ist. Aufgrund der Nähe zu den Einzugsbereichen der Brunnenanlagen seitens der Stadtwerke Neustadt und den Stadtwerken der Stadt Coburg sollten die Rammpfähle sowie die gesamte Anlagentechnik aus Metall mit einer korrosionsfesten Oberflächenbeschichtung aus einer Zink-Aluminium-Magnesium-Legierung z. B. Magnelis o. ä. beschichtet werden. Ein Zinkeintrag in den Boden ist dadurch so gut wie ausgeschlossen.

 

Mögliche Blendwirkungen durch Sonnenlichtreflexionen auf die angrenzende Brennereistraße dürfen nicht zu Gefährdungen und unzumutbaren Belästigungen führen. Da kein Blendgutachten den Unterlagen beiliegt, wird vorsorglich darauf hingewiesen.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Anregungen und Hinweise wird die Errichtung einer PV-Anlage zur Optimierung des Energiebedarfs der Firma Quarzsandwerke Wellmersdorf GmbH & Co. KG seitens der Stadt Neustadt positiv betrachtet, da durch den Ausbau klimafreundlicher Energieversorgungen die Emissionen von Kohlendioxid und anderen klimarelevanten Luftschadstoffen verringert werden kann.