Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Ulrich Wolf verliest den Sachverhalt.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Aufgrund des angefallenen Mittelbedarfs beschließt der Verwaltungssenat für das Haushaltsjahr 2022 bei HHSt. 0.4645.7069 Mittel in Höhe von 65.144,31 € nach zu bewilligen. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen beim Unterabschnitt 4645 in Höhe von 17.944,00 € und über Mehreinnahmen bei der HHSt. 0.4644.1710 (Zuweisung für laufende Zwecke vom Land 61.326,18 €).