Christine Schirmer erklärt, der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg habe 2019
beschlossen, grundsätzlich weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Vorsorge
vor den Folgen des Klimawandels umzusetzen. Die Stadt Neustadt habe, um die
Ziele des Klimaschutzgesetzes erreichen zu können, ihren Lösungsansatz auf drei
Säulen gesetzt: Ökokonzept – Energienutzungsplan – Klimaanpassungskonzept.
Der Energienutzungsplan läuft federführend über die Kommunalbetriebe Neustadt
(KBN GmbH). Die Auftragsvergabe zur Erstellung des Energienutzungsplans
erfolgte Anfang August 2021 an das Büro Energievision Franken GmbH. Der
Energienutzungsplan umfasse das gesamte städtische Gebiet. Er beinhalte die
Bestandsaufnahme, die kartographische Erfassung, die Energie- und CO2-Bilanz,
Potentialanalysen und einen handlungsorientierten Maßnahmenkatalog. Der
Energienutzungsplan soll zukünftig als Werkzeug zur Klimaschutzplanung von den
KBN und der Stadtverwaltung genutzt und soweit möglich fortgeschrieben werden.
Jörg
Wicklein (KBN) stellt den Zwischenbericht anhand einer Präsentation vor. Die
Präsentation ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.
Stadtrat
Wolfram Salzer verlässt die Sitzung von 18:05 Uhr bis 18:06 Uhr.
Stadtrat
Bastian Schober verlässt die Sitzung von 18:36 Uhr bis 18:39 Uhr.
Armin
Münzenberger (SWN) erklärt, beim Thema E-Mobilität stehe Neustadt gut da und
sei dem Energieplan sogar voraus. Das erklärte Ziel sei eine klimaneutrale
Stadt bis 2045, dies werde die wichtigste Aufgabe der nächsten 20 Jahre. Das
aktuelle Geschäftsmodell der Stadtwerke beruhe auf die Versorgung mit Gas. Auch
in der Zukunft müsse sich eine „klimaneutrale Stadt“ finanziell für die
Stadtwerke tragen lassen.
Stadtrat
Kanat Akin verlässt die Sitzung von 19:11 Uhr bis 19:13 Uhr.
Nach ausführlicher Berichterstattung und anschließender Beratung und Diskussion sind sich die Anwesenden Damen und Herren Stadträte einig, dass Konzepte erarbeitet werden sollen, die den Neustadter Bürgern helfen. In bestimmten Bereichen bestehe nach wie vor massive Zweifel, wenn z. B. jährlich 120 Häuser umgerüstet werden müssen. Eine Bürgerbeteiligung in Form von Energiegenossenschaften könne in Betracht gezogen werden. Aber auch auf die Stadtverwaltung käme einiges zu, wenn der Umbau der eigenen Gebäude auf erneuerbare Energien anstehe.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der
Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat
nimmt die von der KBN vorgetragene Präsentation zum Zwischenstand des
„Energienutzungsplans“ vom 24.04.2023 zustimmend zur Kenntnis.
Der
Energienutzungsplan soll als Grundlage zur Umsetzung von zukünftigen
städtebaulichen Aufplanungen der Stadt Neustadt b. Coburg dienen. Die Verwaltung wird deshalb
beauftragt, gemeinsam mit der KBN die Empfehlungen des Maßnahmenkataloges des
Energienutzungsplans auf Umsetzbarkeit zu prüfen und entsprechend für die
städtischen Gremien vorzubereiten.
Die beiliegende
Präsentation zur öffentlichen Sitzung ist Beschlussbestandteil.