Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Christine Schirmer erklärt, der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg habe 2019 beschlossen, grundsätzlich weitere Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Vorsorge vor den Folgen des Klimawandels umzusetzen. Die Stadt Neustadt habe, um die Ziele des Klimaschutzgesetzes erreichen zu können, ihren Lösungsansatz auf drei Säulen gesetzt: Ökokonzept – Energienutzungsplan – Klimaanpassungskonzept.

Der Energienutzungsplan läuft federführend über die Kommunalbetriebe Neustadt (KBN GmbH). Die Auftragsvergabe zur Erstellung des Energienutzungsplans erfolgte Anfang August 2021 an das Büro Energievision Franken GmbH. Der Energienutzungsplan umfasse das gesamte städtische Gebiet. Er beinhalte die Bestandsaufnahme, die kartographische Erfassung, die Energie- und CO2-Bilanz, Potentialanalysen und einen handlungsorientierten Maßnahmenkatalog. Der Energienutzungsplan soll zukünftig als Werkzeug zur Klimaschutzplanung von den KBN und der Stadtverwaltung genutzt und soweit möglich fortgeschrieben werden.

 

Jörg Wicklein (KBN) stellt den Zwischenbericht anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

 

Stadtrat Wolfram Salzer verlässt die Sitzung von 18:05 Uhr bis 18:06 Uhr.

 

Stadtrat Bastian Schober verlässt die Sitzung von 18:36 Uhr bis 18:39 Uhr.

 

Armin Münzenberger (SWN) erklärt, beim Thema E-Mobilität stehe Neustadt gut da und sei dem Energieplan sogar voraus. Das erklärte Ziel sei eine klimaneutrale Stadt bis 2045, dies werde die wichtigste Aufgabe der nächsten 20 Jahre. Das aktuelle Geschäftsmodell der Stadtwerke beruhe auf die Versorgung mit Gas. Auch in der Zukunft müsse sich eine „klimaneutrale Stadt“ finanziell für die Stadtwerke tragen lassen.

 

Stadtrat Kanat Akin verlässt die Sitzung von 19:11 Uhr bis 19:13 Uhr.

 

Nach ausführlicher Berichterstattung und anschließender Beratung und Diskussion sind sich die Anwesenden Damen und Herren Stadträte einig, dass Konzepte erarbeitet werden sollen, die den Neustadter Bürgern helfen. In bestimmten Bereichen bestehe nach wie vor massive Zweifel, wenn z. B. jährlich 120 Häuser umgerüstet werden müssen. Eine Bürgerbeteiligung in Form von Energiegenossenschaften könne in Betracht gezogen werden. Aber auch auf die Stadtverwaltung käme einiges zu, wenn der Umbau der eigenen Gebäude auf erneuerbare Energien anstehe.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die von der KBN vorgetragene Präsentation zum Zwischenstand des „Energienutzungsplans“ vom 24.04.2023 zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Energienutzungsplan soll als Grundlage zur Umsetzung von zukünftigen städtebaulichen Aufplanungen der Stadt Neustadt b. Coburg dienen. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, gemeinsam mit der KBN die Empfehlungen des Maßnahmenkataloges des Energienutzungsplans auf Umsetzbarkeit zu prüfen und entsprechend für die städtischen Gremien vorzubereiten.

 

Die beiliegende Präsentation zur öffentlichen Sitzung ist Beschlussbestandteil.