3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der
Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung zur 1. qualifizierten Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans „Solarpark Birkig II“ vorgebrachten Anregungen und
Stellungnahmen, wie in der Anlage 1 beigefügten Zusammenstellung des
Baureferates vom 03.05.2023, zu würdigen. Das Ergebnis der Abwägung ist gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen. 2. Der Stadtrat der Stadt Neustadt beschließt weiterhin, die als Anlage 2 beigefügte Satzung zu erlassen. Die Anlage 2 ist Beschlussbestandteil. |
Anlage 2
Satzung 1. qualifizierte
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Birkig II“ im Stadtteil Birkig Auf Grundlage der §§ 2, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634); zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBL.
2023 I Nr. 6) i. V. m. Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Art. 2
des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I 1802) i. V. m. Planzeichenverordnung
(PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991
I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017
(BGBl. I S. 1057) i. V. m. der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt
geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019
(GVBl. S. 98) erlässt die Stadt Neustadt b. Coburg folgende
Satzung über die 1. qualifizierte Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Birkig II“ § 1 Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der Planzeichnung der 1. qualifizierten Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark
Birkig II“. § 2 Bestandteile Die Satzung über die 1. qualifizierte Änderung des
vorhabenbezognen Bebauungsplans „Solarpark
Birkig II“ besteht aus: 1. Planzeichnung, Maßstab
M 1:1.000, i. d. F. vom 07.12.2022, 2. Textliche
Festsetzungen vom 07.12.2022, 3. Vorhaben- und Erschließungsplan
vom 07.12.2022 Beigefügt sind: 1. Begründung vom
07.12.2022 einschließlich 2. Umweltbericht vom
07.12.2022 3. Bericht Technische
Inspektion der Photovoltaikanlage (PVA) Birkig II vom Juni 2022, TÜV-Rheinland Solar GmbH
(Auswirkungen aufs Mikroklima) 5. Schalltechnische
Stellungnahme vom 25.04.2022, LGA
Immissions- und Arbeitsschutz 6. 3.
Ergänzung zum Licht-Immissionsgutachten Photovoltaikanlage Birkig II vom 27.04.2022, IBT 4 Light GmbH § 3 Die 1. qualifizierte Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans tritt gem. § 10 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. |