Rechtsrätin Anja Löw stellt den Durchführungsvertrag zum 1. Qualifizierten Planänderungsverfahren „Solarpark Birkig II“ vor.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt fasst folgenden Beschluss:
Der Durchführungsvertrag zum 1. Qualifizierten Planänderungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Birkig II“ mit der Vorhabenträgerin Raiffeisenbank Küps-Mitwitz-Stockheim eG, vertr. d.d. Vorstand Heiko Joachim Bernardo wird in der Form beschlossen, wie er dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Die Anlage ist Beschlussbestandteil.