3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt
b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Die Stadt Neustadt b. Coburg
erhebt gegen die 1. Änderung
des Bebauungsplans „Weiße Leite“, Gemarkung Kipfendorf, der Stadt Rödental, keine Bedenken. |