3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den
Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt b.
Coburg fasst folgenden Beschluss: Der Bausenat der Stadt Neustadt b.
Coburg beschließt, für das Baugebiet „Am Moos I. Teil“ ein 3. qualifiziertes
Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen. Der Bebauungsplanentwurf ist
aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt entwickelt.
Die geringfügigen Gebietserweiterungen im Bereich der gewerblichen
Nutzflächen werden im Wege der Berichtigung zu einem späteren Zeitpunkt
angepasst. Der Geltungsbereich ist auf dem
beiliegenden Lageplan in der Fassung vom 12.07.2023 durch die schwarz
markierte Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gekennzeichnet. Das Gebiet ist, wie folgt begrenzt: im Süden: durch die Ketschenbacher
Straße im Westen: durch die Straße Am Moos im Osten: durch die Damaschkestraße und
die Flurnummer 1672, Gemarkung Neustadt und im Norden: durch die Eisfelder Straße. Das 204.525 m2 große Areal
wird als „Gewerbegebiet“ nach § 8 BauNVO, als Industriegebiet nach § 9 BauNVO
und als Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt. Ebenso werden Flächen als
Freibad, Dauerkleingartenanlage, öffentlicher Parkplatz, öffentliche
Grünfläche und Verkehrsflächen festgelegt. Weiterhin beauftragt der Bausenat den
Fachbereich Stadtplanung, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu
erstellen. Der beiliegende Lageplan vom 12.07.2023
ist Beschlussbestandteil. |