Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, für das Baugebiet „Am Moos I. Teil“ ein 3. qualifiziertes Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen. Der Bebauungsplanentwurf ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt entwickelt. Die geringfügigen Gebietserweiterungen im Bereich der gewerblichen Nutzflächen werden im Wege der Berichtigung zu einem späteren Zeitpunkt angepasst.

 

Der Geltungsbereich ist auf dem beiliegenden Lageplan in der Fassung vom 12.07.2023 durch die schwarz markierte Grenze des räumlichen Geltungsbereiches gekennzeichnet.

Das Gebiet ist, wie folgt begrenzt:

 

im Süden: durch die Ketschenbacher Straße

im Westen: durch die Straße Am Moos

im Osten: durch die Damaschkestraße und die Flurnummer 1672, Gemarkung Neustadt und

im Norden: durch die Eisfelder Straße.

 

Das 204.525 m2 große Areal wird als „Gewerbegebiet“ nach § 8 BauNVO, als Industriegebiet nach § 9 BauNVO und als Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt. Ebenso werden Flächen als Freibad, Dauerkleingartenanlage, öffentlicher Parkplatz, öffentliche Grünfläche und Verkehrsflächen festgelegt.

Weiterhin beauftragt der Bausenat den Fachbereich Stadtplanung, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu erstellen.

 

Der beiliegende Lageplan vom 12.07.2023 ist Beschlussbestandteil.