3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Dem Bauantrag BV-Nr. V-038/23 von Herrn Erkan Baskal wegen
Errichtung eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück
FlNr. 267/5 der Gemarkung Meilschnitz (Am Brand 2a) wird zugestimmt.
Die Befreiungen von den Festsetzungen des B-Planes wegen Abweichung von der
festgesetzten Dachform/Dachneigung und Art der Dacheindeckung sowie die
Befreiung wegen Abweichung von der festgesetzten Ausbildung der Außenfassade werden
zugelassen.
Die Baugenehmigung kann unter entsprechenden Auflagen und Bedingungen erteilt
werden.