Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Dem Bauvorhaben BV-Nr. V-066/23 von Frau Juncai You und Herrn Steve Bathe wegen Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1765/53 der Gemarkung Neustadt bei Coburg (Knabweg 2) kann in der eingereichten Form nicht zugestimmt werden.

Die Befreiungen von den Festsetzungen des B-Planes wegen Überschreitung der zulässigen Kniestockhöhe sowie wegen der Überdeckung der Einzelgarage mit einem Pultdach statt mit einem festgesetzten Satteldach werden nicht erteilt, da die Befreiungstatbestände des §31 BauGB nicht erfüllt sind.

Mit der geplanten Gebäudestellung des Wohnhauses wie auch der Einzelgarage parallel zur Orffstraße besteht Einvernehmen, sofern ein Mindestabstand von 5,0 m zwischen den jeweiligen Gebäudefassaden und der öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten wird.

Eine Baugenehmigung kann in Aussicht gestellt werden, sofern neben den allgemeinen Festsetzungen des B-Planes insbesondere die Festsetzung bzgl. Kniestockhöhe, Farbe der Dachhaut des Wohnhauses, Dachkonstruktion und Dacheindeckung der Garage eingehalten werden.

Die Versickerung des Niederschlagswassers wird zugelassen. Es wird jedoch empfohlen, einen Notüberlauf zum öffentlichen Kanal vorzusehen.

Die ca. 3,0 m lange und ca. 0,50 m hohe Stützmauer über OK Gelände im Terrassenbereich wird zugelassen