Berichterstatter Ulrich Wolf
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verwaltungssenat beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen den befristeten Bedarf auf ein weiteres Jahr vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 anzuerkennen.