Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Berichterstatter Detlef Heerlein


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungssenat beschließt, anlässlich der Landtags- und Bezirkswahlen 2023 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 € des Wahlvorstands pro Mitglied mit Zuschlag für Wahlvorsteher von 10 € festzusetzen.

Die Mittel sind bei HHSt. 0.0521.4090 „Wahlen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit“ im Finanzplan aufgeführt und entsprechend bereitzustellen.