Berichterstatter Detlef Heerlein
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der
Verwaltungssenat beschließt, anlässlich der Landtags- und Bezirkswahlen 2023
ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 € des Wahlvorstands pro Mitglied mit
Zuschlag für Wahlvorsteher von 10 € festzusetzen.
Die Mittel sind bei HHSt. 0.0521.4090 „Wahlen, Aufwendungen für ehrenamtliche
Tätigkeit“ im Finanzplan aufgeführt und entsprechend bereitzustellen.