2. Sachverhalt
Im Verkehrssenat im April
2023 wurde die Entscheidung auf die nächste Sitzung vertagt.
Zwischenzeitlich hat sich der
Radwegeausschuss nochmal hierzu beraten.
Nach nochmaliger, genauerer Prüfung empfiehlt
der Radwegeausschuss eine verkürzte Markierung des Schutzstreifens ab
Einmündung Da Carlo bis zur Engstelle direkt hinter der Kurve bei Hausnr. 12 B
auf einer Länge von circa 50 Metern.
Hierdurch wäre eine klare Kanalisierung
gewährleistet mit Schutz der entgegenkommenden Radfahrer im Kurvenbereich.
Auch die im Verkehrssenat geäußerten Bedenken
bezüglich einer Markierung direkt neben den geparkten Autos wären somit
berücksichtigt.
Es verleibt dann noch eine asphaltierte
Fahrbahnbreite von 2,28 m inclusive befahrbarer Rinne von 0,35 m (=2,63 m), was
bei Tempo 30 und LKW Verbot absolut ausreichend wäre.
Die 30 sind zusätzlich noch auf der Fahrbahn
zu markieren.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt in der Einbahnstraße Coburger Straße eine zusätzliche Markierung in Form eines Schutzstreifens ab Einmündung Da Carlo bis zur Engstelle direkt hinter der Kurve bei Hausnr. 12 B auf einer Länge von circa 50 Metern anzubringen. Die 30 sind auf der Fahrbahn ergänzend zu markieren.