Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Das Ordnungsamt ist seit Herbst 2022 mit dem Landkreis (Tiefbauamt) in Gesprächen bezüglich möglicher Änderungen an der Ampelanlage, insbesondere einem eigenen Linksabbiegepfeil.
Hierzu wurde vereinbart, dass wir uns im Frühjahr 2023 mit der Ampelfirma vor Ort treffen und mögliche Verbesserungen bzw. das Einleiten grundlegender Änderungen besprechen.

Im April 2023 ging ein quasi gleichlautender Antrag von Stadtrat Dominik W. Heike ein, der in den Geschäftsgang verwiesen wurde.

Ziel der Verkehrsbehörde und des Antrags ist es, mit eigener Linksabbiegeampel den Durchgangsverkehr Richtung Wildenheid / Sonneberg auf den Hauptstraßen Mühlenstraße, Coburger Str. / Lindenstraße zu führen. Hierzu muss Linksabbiegen gegenüber den Geradeaus Fahrenden zeitlich bevorrechtigt werden, damit man auf den Hauptstraßen schneller vorankommt als durch die Ernststraße.
Aktuelle Zählungen (Werktag 24h) ergaben: täglich etwa 1.000 nach links / 1.500 geradeaus und 100 nach rechts (Belastung Austraße Kreisstraße circa 4.800 KfZ gesamt).

In der 30 Zone Austraße verkehren aktuell mehr Fahrzeuge (3.800) als in der Kreisstraße Mühlenstraße (3.300)! Sogar 1.700 Fahrzeuge fahren aus der Innenstadt kommend geradeaus in die Austraße weiter. Es besteht Handlungsbedarf, den reinen Abkürzungsverkehr durch die verkehrsberuhigte Innenstadt auf die Hauptverkehrstangenten umzulenken. Realistisches Ziel wäre eine Halbierung des Durchgangsverkehrs bei gleichzeitigem Erhalt des Liefer- und Busverkehrs der kompletten Innenstadt!

 

Hierzu sind folgende Maßnahmen möglich:

 

a)      Änderungen in der Ampelregelung

-       vorgeschalteter Grünpfeil für Linksabbiegen aus der Austraße in die Mühlenstraße

-       Verkürzung der Grünzeit aus der Austraße Innenstadt

-       Kompletter Umbau der Ampelanlage

 

b)      Zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Austraße und / oder Ernststraße

-       Geschützte Radfahr- Schutzstreifen oder mobile Beruhigungseinbauten

-       Zebrastreifen anstatt Druckampel in der Ernststraße

 

In einem ersten Ortstermin mit LrA und Ampelfirma wurde bereits festgestellt, dass die Ampelanlage veraltet ist und grundsätzlich überarbeitet werden sollte. Es fehlen z.B. taktile Anforderungen für Fußgänger, Spulen in den Fahrbahnen und die Pfosten stehen teilweise nicht richtig. Kurzfristige Ergänzungen von Signalgebern (einfacher Aufsatz) sind wohl nicht möglich; es ist quasi eine neu zu planende Ampelanlage notwendig, die allerdings auch einen eigenen Signalgeber für Linksabbieger beinhalten würde.
Auch die notwendigen Schleppkurven müssen überprüft werden. Positiv ist, dass die Austraße zumindest breit genug für einfache Pfeilmarkierungen ist, so dass diese umgehend verkehrsrechtlich angeordnet und zwischenzeitlich auch schon als Sofortmaßnahme aufgebracht wurden.
Der Landkreis hat eine Fachfirma bereits beauftragt, die LSA hinsichtlich einer Linksabbiegersignalisierung anzupassen.

 

a)    Derzeit gehen wir davon aus, dass mit zusätzlichem Signalgeber die Ampel mit überschaubaren Mitteln nachgerüstet werden kann. Dies würde dann der Landkreis übernehmen.

b)    Falls nicht, wäre eine komplette Neuplanung der Ampelanlage notwendig.
In diesem Fall wäre dann eine Vereinbarung zwischen den Straßenbaulastträgern notwendig mit entsprechender Kostenteilung.

Wir benötigen zunächst einen Beschluss im Verkehrssenat, dass die Stadt eine Neuplanung der Ampelanlage mit eigenem Linksabbiegepfeil wünscht, um die Verkehrsströme entsprechend Richtung der hierfür geeigneten Hauptdurchgangsstraßen zu kanalisieren.

Alles Weitere wäre dann zu klären, wenn das Ergebnis durch die vom Landkreis beauftragte Fachfirma vorliegt

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, dass für die Ampelanlage Austraße / Mühlenstraße / Kantstraße eine Planung mit eigenem Linksabbiegepfeil erfolgen soll, um die Verkehrsströme entsprechend Richtung der hierfür geeigneten Hauptdurchgangsstraßen zu kanalisieren.

Als Sofortmaßnahme sollte auch die Grünphase in der Austraße aus dem verkehrsberuhigten, mit 30 km/h beschränktem Bereich kommend, um einige Sekunden reduziert werden.