2. Sachverhalt
Die geschwindigkeitsreduzierten Erschließungsstraßen um den
Marktplatz herum werden nach wie vor von zu viel reinem Durchgangsverkehr und
teilweise auch zu schnell befahren.
Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen zeigten zwar Verbesserungen
gegenüber früheren Verhältnissen, dennoch wird von Seiten der Verkehrsbehörde
Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und
der Lebensqualität gesehen.
Heute sollen im Verkehrssenat zunächst die möglichen Maßnahmen
vorgestellt und diskutiert werden. Die Verwaltung könnte dann beauftragt
werden, in die eine oder andere Richtung konkrete Planungen für einen
Umsetzungsbeschluss anzugehen.
Mit kleinen, sogenannten „geschützten Radfahr-
Schutzstreifen“ an festgelegten Stellen könnten verkehrsberuhigende Maßnahmen
nicht nur kostengünstig und schnell, sondern auf Grundlage von § 45 Abs. 1 Nr.
6 zur Erforschung des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe für einen
gewissen Zeitraum getestet und umgesetzt werden.
Eine Verlangsamung des Durchgangsverkehrs auf der eigentlich
kürzeren Strecke durch die Ernststraße gegenüber der Lindenstraße ist Ziel
dieser begleitenden Maßnahmen.
Zudem wird die die konsequente Förderung des Radverkehrs auch
optisch an allen Straßen in der unmittelbaren Kernstadt damit sichtbar ins
Licht gerückt.
Neben geschützten Radfahr- Schutzstreifen machen auch
Versberuhigungsinseln Sinn.
Folgende Stellen sind hierfür denkbar:
- Austraße
vor FGÜ Alexandrinenplatz
- Heubischer
Str. gegenüber Bushaltestelle (Döner Geschäft)
- Ernststraße
Treppe gegenüber Brillenmacher
- Ernststraße
Zebrastreifen neu anstatt Druckampel
Durch Vorher- Nachher Messungen kann nach einem Jahr dann
beurteilt werden, ob und ggf. wie sich Verkehrsabläufe verändert haben.
Es wird somit in jedem Fall zu einer Auswertung kommen mit
Entscheidung im Verkehrssenat.
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Verkehrsberuhigungsstellen genauer zu planen und dem Verkehrssenat wieder vorzulegen.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen,
folgende Verkehrsberuhigungsstellen genauer zu planen und dem Verkehrssenat zur
Entscheidung wieder vorzulegen:
- Austraße
vor FGÜ Alexandrinenplatz
- Heubischer
Str. gegenüber Bushaltestelle (Döner Geschäft)
- Ernststraße
Treppe gegenüber Brillenmacher
- Ernststraße
Zebrastreifen neu anstatt Druckampel