Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

2. Sachverhalt

 

Die geschwindigkeitsreduzierten Erschließungsstraßen um den Marktplatz herum werden nach wie vor von zu viel reinem Durchgangsverkehr und teilweise auch zu schnell befahren.

Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen zeigten zwar Verbesserungen gegenüber früheren Verhältnissen, dennoch wird von Seiten der Verkehrsbehörde Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität gesehen.

Heute sollen im Verkehrssenat zunächst die möglichen Maßnahmen vorgestellt und diskutiert werden. Die Verwaltung könnte dann beauftragt werden, in die eine oder andere Richtung konkrete Planungen für einen Umsetzungsbeschluss anzugehen.

 

Mit kleinen, sogenannten „geschützten Radfahr- Schutzstreifen“ an festgelegten Stellen könnten verkehrsberuhigende Maßnahmen nicht nur kostengünstig und schnell, sondern auf Grundlage von § 45 Abs. 1 Nr. 6 zur Erforschung des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe für einen gewissen Zeitraum getestet und umgesetzt werden.

Eine Verlangsamung des Durchgangsverkehrs auf der eigentlich kürzeren Strecke durch die Ernststraße gegenüber der Lindenstraße ist Ziel dieser begleitenden Maßnahmen.

Zudem wird die die konsequente Förderung des Radverkehrs auch optisch an allen Straßen in der unmittelbaren Kernstadt damit sichtbar ins Licht gerückt.

Neben geschützten Radfahr- Schutzstreifen machen auch Versberuhigungsinseln Sinn.

Folgende Stellen sind hierfür denkbar:

 

-       Austraße vor FGÜ Alexandrinenplatz

-       Heubischer Str. gegenüber Bushaltestelle (Döner Geschäft)

-       Ernststraße Treppe gegenüber Brillenmacher

-       Ernststraße Zebrastreifen neu anstatt Druckampel

 

Durch Vorher- Nachher Messungen kann nach einem Jahr dann beurteilt werden, ob und ggf. wie sich Verkehrsabläufe verändert haben.

Es wird somit in jedem Fall zu einer Auswertung kommen mit Entscheidung im Verkehrssenat.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Verkehrsberuhigungsstellen genauer zu planen und dem Verkehrssenat wieder vorzulegen. 

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, folgende Verkehrsberuhigungsstellen genauer zu planen und dem Verkehrssenat zur Entscheidung wieder vorzulegen:

 

-       Austraße vor FGÜ Alexandrinenplatz

-       Heubischer Str. gegenüber Bushaltestelle (Döner Geschäft)

-       Ernststraße Treppe gegenüber Brillenmacher

-       Ernststraße Zebrastreifen neu anstatt Druckampel