Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Berichterstatter Ulrich Wolf

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, den befristeten Bedarf auf ein weiteres Jahr vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 anzuerkennen.