Armin Münzenberger stellt den Förderantrag für den Bereich „Bahnhofsviertel“ vor.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der
Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
a)
Der Stadtrat der Stadt Neustadt beschließt, bei
der KFW das Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung - Zuschuss
Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ zu beantragen. Die Förderung
beträgt bis zu 75 % der anrechenbaren Kosten.
b)
Der nicht von der Förderung abgedeckte
Eigenanteil wird von den KBN über Ausschüttung oder, soweit zulässig, über
Beteiligung von Dritten erbracht.
c)
Zur Finanzierung des Eigenanteils wird im
Haushaltsplan 2023 ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro außerplanmäßig bei HHSt.
1.6101.9490 zur Verfügung gestellt.
Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.