2. Sachverhalt
Am 08.11.2022
stellte Herr Vorsitzender Holger Gundermann der FF Haarbrücken per E-Mail die
Anfrage an den Bereich Kultur Sport Tourismus, ob anlässlich des 150-jährigen
Jubiläums der FF Haarbrücken die Schulturnhalle Haarbrücken sowie das umliegende
Gelände genutzt werden dürfte. Das Jubiläum findet vom 3. bis 6. Juli 2025
statt.
Nach telefonischer
Rücksprache bezieht sich die Anfrage konkret auf die Nutzung der
Schulturnhalle als Veranstaltungsort für einen Festkommers, evtl. eine Kommandantentagung und eine Abendveranstaltung sowie das Außengelände der Schule (Schulhof, Parkplätze, Wiese hinter dem Schulgebäude) bzw. das umliegende Gelände evtl. für einen Sonntags-Festumzug sowie eine Feuerwehrschau.
Die detaillierte
Planung hängt vom zur Verfügung stehenden Gelände ab, weshalb derzeit noch
keine konkreten Veranstaltungsdetails genannt werden können.
Die Stadtverwaltung
empfiehlt, den Antrag auf Basis folgender Bedingungen zu genehmigen:
1.
Die
Schulturnhalle und das Außengelände werden kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
2.
Es wird
ein Mietvertrag auf Grundlage der
bestehenden Hallennutzungsordnung geschlossen.
3.
Die
Überlassung erfolgt unter der zwingenden Einhaltung
ordnungsrechtlicher Auflagen (z. B. Veranstaltungsanzeige, Gestattung, BRK,
Feuerwehr, Ordner) und rechtzeitiger Vorlage nachzuweisender Unterlagen
(Haftpflichtversicherung).
4.
Die Abfallbeseitigung
geht zu Lasten der FF Haarbrücken.
- Die Kosten einer notwendig werdenden Sonderreinigung der Halle einschließlich der Umkleide- und Sanitärräume sowie des Außengeländes werden der FF Haarbrücken in Rechnung gestellt.
- Rechtzeitig vor der Veranstaltung ist der genaue Veranstaltungsablauf nochmals mit dem Bereich Kultur Sport Tourismus abzusprechen.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird
festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung
teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport-
und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
1.
Die
Schulturnhalle und das Außengelände werden kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
2.
Es wird
ein Mietvertrag auf Grundlage der
bestehenden Hallennutzungsordnung geschlossen.
3.
Die
Überlassung erfolgt unter der zwingenden Einhaltung
ordnungsrechtlicher Auflagen (z. B. Veranstaltungsanzeige, Gestattung, BRK,
Feuerwehr, Ordner) und rechtzeitiger Vorlage nachzuweisender Unterlagen
(Haftpflichtversicherung).
4.
Die Abfallbeseitigung
geht zu Lasten der FF Haarbrücken.
- Die Kosten einer notwendig werdenden Sonderreinigung der Halle einschließlich der Umkleide- und Sanitärräume sowie des Außengeländes werden der FF Haarbrücken in Rechnung gestellt.
- Rechtzeitig vor der Veranstaltung ist der genaue Veranstaltungsablauf nochmals mit dem Bereich Kultur Sport Tourismus abzusprechen.