Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Am 08.11.2022 stellte Herr Vorsitzender Holger Gundermann der FF Haarbrücken per E-Mail die Anfrage an den Bereich Kultur Sport Tourismus, ob anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der FF Haarbrücken die Schulturnhalle Haarbrücken sowie das umliegende Gelände genutzt werden dürfte. Das Jubiläum findet vom 3. bis 6. Juli 2025 statt.

 

Nach telefonischer Rücksprache bezieht sich die Anfrage konkret auf die Nutzung der

Schulturnhalle als Veranstaltungsort für einen Festkommers, evtl. eine Kommandantentagung und eine Abendveranstaltung sowie das Außengelände der Schule (Schulhof, Parkplätze, Wiese hinter dem Schulgebäude) bzw. das umliegende Gelände evtl. für einen Sonntags-Festumzug sowie eine Feuerwehrschau.

 

Die detaillierte Planung hängt vom zur Verfügung stehenden Gelände ab, weshalb derzeit noch keine konkreten Veranstaltungsdetails genannt werden können.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag auf Basis folgender Bedingungen zu genehmigen:

 

1.    Die Schulturnhalle und das Außengelände werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

2.    Es wird ein Mietvertrag auf Grundlage der bestehenden Hallennutzungsordnung geschlossen.

 

3.    Die Überlassung erfolgt unter der zwingenden Einhaltung ordnungsrechtlicher Auflagen (z. B. Veranstaltungsanzeige, Gestattung, BRK, Feuerwehr, Ordner) und rechtzeitiger Vorlage nachzuweisender Unterlagen (Haftpflichtversicherung).

 

4.    Die Abfallbeseitigung geht zu Lasten der FF Haarbrücken.

 

  1. Die Kosten einer notwendig werdenden Sonderreinigung der Halle einschließlich der Umkleide- und Sanitärräume sowie des Außengeländes werden der FF Haarbrücken in Rechnung gestellt.

 

  1. Rechtzeitig vor der Veranstaltung ist der genaue Veranstaltungsablauf nochmals mit dem Bereich Kultur Sport Tourismus abzusprechen.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

 

1.    Die Schulturnhalle und das Außengelände werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

2.    Es wird ein Mietvertrag auf Grundlage der bestehenden Hallennutzungsordnung geschlossen.

 

3.    Die Überlassung erfolgt unter der zwingenden Einhaltung ordnungsrechtlicher Auflagen (z. B. Veranstaltungsanzeige, Gestattung, BRK, Feuerwehr, Ordner) und rechtzeitiger Vorlage nachzuweisender Unterlagen (Haftpflichtversicherung).

 

4.    Die Abfallbeseitigung geht zu Lasten der FF Haarbrücken.

 

  1. Die Kosten einer notwendig werdenden Sonderreinigung der Halle einschließlich der Umkleide- und Sanitärräume sowie des Außengeländes werden der FF Haarbrücken in Rechnung gestellt.

 

  1. Rechtzeitig vor der Veranstaltung ist der genaue Veranstaltungsablauf nochmals mit dem Bereich Kultur Sport Tourismus abzusprechen.