2. Sachverhalt
Am 09.05.2023 wurde
dem Bereich Kultur Sport Tourismus eine Anfrage zur Nutzung der Frankenhalle
für die Landesversammlung des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP)
im März 2025 durch den Pfadfinderstamm Löwe von Meissen, Stammesführer Benedikt
Hutterer zugestellt.
Der Pfadfinderstamm
Löwe von Meissen ist Teil des BdP und dessen Landesverbandes Bayern e. V.
Der LV Bayern führt
jedes Jahr an einem Wochenende im März eine Landesversammlung mit ca. 200
Teilnehmenden durch. Der Austragungsort wechselt hier jährlich zwischen Nord-
und Südbayern. Bereits im Jahr 2007 konnte Löwe von Meissen als austragender
Stamm die Landesversammlung in der Frankenhalle als vollen Erfolg verbuchen.
Das genaue Datum
für März 2025 wird noch abgestimmt. Analog zu 2007 soll die Frankenhalle wieder
unterteilt als Versammlungs-, Verpflegungs- und Schlafstätte dienen. Die
Anreise mit Bus und Bahn ist durch die Nähe zum Bahnhof und die gegebene
Infrastruktur optimal.
Der Pfadfinderstamm
betont: „Wir verstehen unsere
Landesversammlungen nicht als reine Pflichtveranstaltungen zur Wahl des
Landesvorstands oder weiter Beschlussfassung, sondern sehen in ihnen auch eine
Möglichkeit für junge Leute aus ganz Bayern, demokratische Prozesse zu erleben,
Meinungen auszutauschen und sachlich zu diskutieren – hautnah nach dem
Grundsatz ‚Learning by Doing‘.“
Der Neustadter
Verein bittet um eine wohlwollende Entscheidung.
Die Stadtverwaltung
empfiehlt, analog 2007, den Antrag auf Basis folgender Punkte zu genehmigen:
1.
Bezüglich
der Übernachtungsmöglichkeit soll zunächst geprüft werden, ob nicht ein Teil
der Teilnehmenden im Pfadfinderheim Fornbach untergebracht werden könnte.
2.
Für die
Übernachtung der verbleibenden Teilnehmenden stellt die Stadt Neustadt ausnahmsweise die Frankenhalle einschließlich der Umkleiden und Sanitäreinrichtungen
kostenfrei zu folgenden Bedingungen zur Verfügung:
a. Es wird ein Mietvertrag auf Grundlage der bestehenden Hallennutzungsordnung
geschlossen.
b. Die Überlassung erfolgt unter der zwingenden Einhaltung ordnungsrechtlicher Auflagen
(z. B. Veranstaltungsanzeige, Gestattung, BRK, Feuerwehr, Ordner) und
rechtzeitiger Vorlage nachzuweisender Unterlagen (Haftpflichtversicherung).
c. Das Foyer
der Frankenhalle / des Hallenbades kann mit Rücksicht auf den Badebetrieb nicht
für die Veranstaltung genutzt werden.
d. Die an sich fällig werdenden Benutzungsgebühren
für die Frankenhalle (400,- Euro plus 19 % MwSt pro Veranstaltungstag) sind zu
entrichten.
e. Die Stadt Neustadt gewährt einen Zuschuss in Höhe der anfallenden
Hallennutzungsgebühren.
f. Die Abfallbeseitigung geht zu Lasten des
Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder – Stamm Löwe von Meißen – e. V.
g. Die Kosten einer notwendig werdenden Sonderreinigung
der Frankenhalle einschließlich der Umkleide- und Sanitärräume werden dem Bund
der Pfadfinderinnen und Pfadfinder – Stamm Löwe von Meißen – e. V. in Rechnung
gestellt.
h. Rechtzeitig vor der Veranstaltung ist der genaue Veranstaltungsablauf nochmals mit dem
Bereich Kultur Sport Tourismus abzusprechen.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport-
und Städtepartnerschaftsausschuss stimmt den Empfehlungen des Bereiches Kultur
Sport Tourismus zu und beschließt:
1.
Bezüglich
der Übernachtungsmöglichkeit soll zunächst geprüft werden, ob nicht ein Teil
der Teilnehmenden im Pfadfinderheim Fornbach untergebracht werden könnte.
2.
Für die
Übernachtung der verbleibenden Teilnehmenden stellt die Stadt Neustadt ausnahmsweise die Frankenhalle einschließlich der Umkleiden und Sanitäreinrichtungen
kostenfrei zu folgenden Bedingungen zur Verfügung:
a. Es wird ein Mietvertrag auf Grundlage der bestehenden Hallennutzungsordnung
geschlossen.
b. Die Überlassung erfolgt unter der zwingenden Einhaltung ordnungsrechtlicher Auflagen
(z. B. Veranstaltungsanzeige, Gestattung, BRK, Feuerwehr, Ordner) und
rechtzeitiger Vorlage nachzuweisender Unterlagen (Haftpflichtversicherung).
c. Das Foyer
der Frankenhalle / des Hallenbades kann mit Rücksicht auf den Badebetrieb nicht
für die Veranstaltung genutzt werden.
d. Die an sich fällig werdenden Benutzungsgebühren
für die Frankenhalle (400,- Euro plus 19 % MwSt pro Veranstaltungstag) sind zu
entrichten.
e. Die Stadt Neustadt gewährt einen Zuschuss in Höhe der anfallenden
Hallennutzungsgebühren.
f. Die Abfallbeseitigung geht zu Lasten des
Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder – Stamm Löwe von Meißen – e. V.
g. Die Kosten einer notwendig werdenden Sonderreinigung
der Frankenhalle einschließlich der Umkleide- und Sanitärräume werden dem Bund
der Pfadfinderinnen und Pfadfinder – Stamm Löwe von Meißen – e. V. in Rechnung
gestellt.
h. Rechtzeitig vor der Veranstaltung ist der genaue Veranstaltungsablauf nochmals mit dem
Bereich Kultur Sport Tourismus abzusprechen.