Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Am 09.05.2023 wurde dem Bereich Kultur Sport Tourismus eine Anfrage zur Nutzung der Frankenhalle für die Landesversammlung des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP) im März 2025 durch den Pfadfinderstamm Löwe von Meissen, Stammesführer Benedikt Hutterer zugestellt.

 

Der Pfadfinderstamm Löwe von Meissen ist Teil des BdP und dessen Landesverbandes Bayern e. V.

 

Der LV Bayern führt jedes Jahr an einem Wochenende im März eine Landesversammlung mit ca. 200 Teilnehmenden durch. Der Austragungsort wechselt hier jährlich zwischen Nord- und Südbayern. Bereits im Jahr 2007 konnte Löwe von Meissen als austragender Stamm die Landesversammlung in der Frankenhalle als vollen Erfolg verbuchen.

 

Das genaue Datum für März 2025 wird noch abgestimmt. Analog zu 2007 soll die Frankenhalle wieder unterteilt als Versammlungs-, Verpflegungs- und Schlafstätte dienen. Die Anreise mit Bus und Bahn ist durch die Nähe zum Bahnhof und die gegebene Infrastruktur optimal.

 

Der Pfadfinderstamm betont: „Wir verstehen unsere Landesversammlungen nicht als reine Pflichtveranstaltungen zur Wahl des Landesvorstands oder weiter Beschlussfassung, sondern sehen in ihnen auch eine Möglichkeit für junge Leute aus ganz Bayern, demokratische Prozesse zu erleben, Meinungen auszutauschen und sachlich zu diskutieren – hautnah nach dem Grundsatz ‚Learning by Doing‘.“

 

Der Neustadter Verein bittet um eine wohlwollende Entscheidung.

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt, analog 2007, den Antrag auf Basis folgender Punkte zu genehmigen:

 

1.    Bezüglich der Übernachtungsmöglichkeit soll zunächst geprüft werden, ob nicht ein Teil der Teilnehmenden im Pfadfinderheim Fornbach untergebracht werden könnte.

 

2.    Für die Übernachtung der verbleibenden Teilnehmenden stellt die Stadt Neustadt ausnahmsweise die Frankenhalle einschließlich der Umkleiden und Sanitäreinrichtungen kostenfrei zu folgenden Bedingungen zur Verfügung:

 

a.    Es wird ein Mietvertrag auf Grundlage der bestehenden Hallennutzungsordnung geschlossen.

 

b.    Die Überlassung erfolgt unter der zwingenden Einhaltung ordnungsrechtlicher Auflagen (z. B. Veranstaltungsanzeige, Gestattung, BRK, Feuerwehr, Ordner) und rechtzeitiger Vorlage nachzuweisender Unterlagen (Haftpflichtversicherung).

 

c.    Das Foyer der Frankenhalle / des Hallenbades kann mit Rücksicht auf den Badebetrieb nicht für die Veranstaltung genutzt werden.

 

d.    Die an sich fällig werdenden Benutzungsgebühren für die Frankenhalle (400,- Euro plus 19 % MwSt pro Veranstaltungstag) sind zu entrichten.

 

e.    Die Stadt Neustadt gewährt einen Zuschuss in Höhe der anfallenden Hallennutzungsgebühren.

 

f.     Die Abfallbeseitigung geht zu Lasten des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder – Stamm Löwe von Meißen – e. V.

 

g.    Die Kosten einer notwendig werdenden Sonderreinigung der Frankenhalle einschließlich der Umkleide- und Sanitärräume werden dem Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder – Stamm Löwe von Meißen – e. V. in Rechnung gestellt.

 

h.    Rechtzeitig vor der Veranstaltung ist der genaue Veranstaltungsablauf nochmals mit dem Bereich Kultur Sport Tourismus abzusprechen.

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss stimmt den Empfehlungen des Bereiches Kultur Sport Tourismus zu und beschließt:

 

1.    Bezüglich der Übernachtungsmöglichkeit soll zunächst geprüft werden, ob nicht ein Teil der Teilnehmenden im Pfadfinderheim Fornbach untergebracht werden könnte.

 

2.    Für die Übernachtung der verbleibenden Teilnehmenden stellt die Stadt Neustadt ausnahmsweise die Frankenhalle einschließlich der Umkleiden und Sanitäreinrichtungen kostenfrei zu folgenden Bedingungen zur Verfügung:

a.    Es wird ein Mietvertrag auf Grundlage der bestehenden Hallennutzungsordnung geschlossen.

 

b.    Die Überlassung erfolgt unter der zwingenden Einhaltung ordnungsrechtlicher Auflagen (z. B. Veranstaltungsanzeige, Gestattung, BRK, Feuerwehr, Ordner) und rechtzeitiger Vorlage nachzuweisender Unterlagen (Haftpflichtversicherung).

 

c.    Das Foyer der Frankenhalle / des Hallenbades kann mit Rücksicht auf den Badebetrieb nicht für die Veranstaltung genutzt werden.

 

d.    Die an sich fällig werdenden Benutzungsgebühren für die Frankenhalle (400,- Euro plus 19 % MwSt pro Veranstaltungstag) sind zu entrichten.

 

e.    Die Stadt Neustadt gewährt einen Zuschuss in Höhe der anfallenden Hallennutzungsgebühren.

 

f.     Die Abfallbeseitigung geht zu Lasten des Bundes der Pfadfinderinnen und Pfadfinder – Stamm Löwe von Meißen – e. V.

 

g.    Die Kosten einer notwendig werdenden Sonderreinigung der Frankenhalle einschließlich der Umkleide- und Sanitärräume werden dem Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder – Stamm Löwe von Meißen – e. V. in Rechnung gestellt.

 

h.    Rechtzeitig vor der Veranstaltung ist der genaue Veranstaltungsablauf nochmals mit dem Bereich Kultur Sport Tourismus abzusprechen.