Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Es wurde vom Landratsamt damit begonnen, die Anregungen aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises Coburg mit den Kommunen, Vertretern der Polizei und des ADFC mit Fahrrädern vor Ort zu diskutieren.

 

Auch mit der Stadt Neustadt fand eine erste Ortsbegehung statt.

 

Im Wesentlichen wurde folgendes festgelegt:

 

  1. Die im Konzept angeregten Asphaltierungs- und Verbreiterungsarbeiten entlang des Gartenschauradweges werden als nicht zwingend notwendig angesehen.
    Der Oberflächenbelag mit Feinschotter wird als vollkommen ausreichend angesehen.

Falls die Stadt Neustadt in einzelnen Abschnitten wegen zu hoher Unterhaltskosten bzw. wegen Hochwasserschädigungen dennoch eine Asphaltierung machen möchte, wäre dies grundsätzlich förderfähig auf dieser Vorrangroute.

 

  1. An der Einmündung Zwietzaustraße zu den Auwiesen hat sich die Rinne abgesenkt.

Hier sollte baldmöglichst ausgebessert werden mit 75 % Zuschuss über den Landkreis (Vorrangroute).

 

  1. Die notwendige Markierungsänderung des Angebotsstreifens im Angerweg erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn an der Fahrbahnoberfläche Ausbesserungen erfolgen.

 

  1. Kleinere Markierungs- und Beschilderungsänderungen entlang der Vorrangroute erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Kreistiefbauamt.

 

  1. In der Sonneberger Str. wird empfohlen, die Radfahrer nur noch ortsauswärts auf dem Gehweg ab Schuhgeschäft fahren zu lassen.
    Bezüglich der Schaumberger Str. besteht eine Alternative an der Freisportanlage vorbei.
    Dies wird im Radwegeausschuss im nächsten Jahr gesondert besprochen.

 

  1. Am Ortseingang Heubischer Str. wird empfohlen, einen Verkehrsteiler zu bauen (Entscheidung als Tagesordnungspunkt)