Sitzung: 26.09.2023 VKS/016/2023
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Es wurde vom
Landratsamt damit begonnen, die Anregungen aus dem Radverkehrskonzept des
Landkreises Coburg mit den Kommunen, Vertretern der Polizei und des ADFC mit
Fahrrädern vor Ort zu diskutieren.
Auch mit der Stadt
Neustadt fand eine erste Ortsbegehung statt.
Im Wesentlichen
wurde folgendes festgelegt:
- Die im Konzept angeregten Asphaltierungs- und Verbreiterungsarbeiten
entlang des Gartenschauradweges werden als nicht zwingend notwendig
angesehen.
Der Oberflächenbelag mit Feinschotter wird als vollkommen ausreichend angesehen.
Falls die Stadt Neustadt in einzelnen Abschnitten wegen zu hoher
Unterhaltskosten bzw. wegen Hochwasserschädigungen dennoch eine Asphaltierung
machen möchte, wäre dies grundsätzlich förderfähig auf dieser Vorrangroute.
- An der Einmündung Zwietzaustraße zu den Auwiesen hat sich die Rinne
abgesenkt.
Hier sollte baldmöglichst ausgebessert werden mit 75 % Zuschuss über den
Landkreis (Vorrangroute).
- Die notwendige Markierungsänderung des Angebotsstreifens im Angerweg
erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn an der Fahrbahnoberfläche
Ausbesserungen erfolgen.
- Kleinere Markierungs- und Beschilderungsänderungen entlang der
Vorrangroute erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Kreistiefbauamt.
- In der Sonneberger Str. wird empfohlen, die Radfahrer nur noch
ortsauswärts auf dem Gehweg ab Schuhgeschäft fahren zu lassen.
Bezüglich der Schaumberger Str. besteht eine Alternative an der Freisportanlage vorbei.
Dies wird im Radwegeausschuss im nächsten Jahr gesondert besprochen.
- Am Ortseingang Heubischer Str. wird empfohlen, einen Verkehrsteiler
zu bauen (Entscheidung als Tagesordnungspunkt)