Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

In der Radverkehrsschau mit dem Landratsamt wurde vor Ort konkret empfohlen, vor dem Ortseingang in der Heubischer Str. die Anlegung einer neuen Radverkehr Querungshilfe zu prüfen.

 

Ortsauswärts ist die Auffahrt auf den kombinierten Geh- und Radweg ab Einmündung Ernst-Bergmann-Straße klar geregelt.

 

Ortseinwärts dagegen fehlt leider eine klare Führung. Die von der Stadt empfohlene Route nach links in die Ernst-Bergmann-Str., dann über Sudetenstraße Richtung Wallstraße und Weinbergstraße zur Innenstadt ist ein deutlicher Umweg zur geradlinigen Heubischer Straße zum Stadtzentrum.

Die Radfahrer queren in der Regel nicht an der Ernst-Bergmann-Str. die Straße.

Dort ist es wegen der Hügelkuppe etwas unübersichtlich und schnell befahren.

Also bleiben sie verbotener Weise auf dem Gehweg bis zur Tankstelle oder fahren sogar bei der Tankstelle durch, sind dann aber ebenfalls nicht angebunden.

 

Um dieses Manko zu beseitigen, wird ein neuer Verkehrsteiler im Bereich des Ortseingangs vorgeschlagen, der mit einem Angebotsstreifen bis Einmündung Siemensstraße fortgeführt werden könnte.

Die Fahrbahn wird dort entsprechend mit Markierung verengt, die im Begegnungsverkehr überfahren werden darf.

Für Radfahrer zum Stadtzentrum wäre dann eine sichere Verbindung geschaffen.

 

Positiver Nebeneffekt auch für die Anwohner:
langsamere Geschwindigkeiten im Bereich der Hügelkuppe Heubischer Str. und erleichterte Ausfahrt aus der Ernst-Bergmann-Straße! Tempo 30 wäre zwar nicht zwingend, könnte aber bei entsprechender Planung durchaus diskutiert werden für einen kleinen Abschnitt.

 

Nach ersten Gesprächen mit dem Tiefbauamt erscheint eine Lösung vergleichbar mit Meilschnitz hier sinnvoll und auch vom Platz her möglich zu sein.

Der Landkreis würde die Maßnahme ebenfalls grundsätzlich mit 75 % wegen vorhandener Hauptroute fördern.

 

Im Verkehrssenat geht es zunächst nur darum, eine politische Entscheidung zu treffen, ob man das Bauamt mit Planungen beauftragt.

Realisierung der Maßnahme wäre dann frühestens 2025 einzuplanen.

 

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat hält eine Querungshilfe in Form eines Verkehrsteilers im Bereich des Ortseingangs Heubischer Straße für sinnvoll und beauftragt das Stadtbauamt, eine Planung auszuarbeiten.

Diese wird dann 2024 im Verkehrssenat unter Vorlage der erwarteten Kosten beschlussmäßig behandelt.