2. Sachverhalt
In der
Radverkehrsschau mit dem Landratsamt wurde vor Ort konkret empfohlen, vor dem
Ortseingang in der Heubischer Str. die Anlegung einer neuen Radverkehr
Querungshilfe zu prüfen.
Ortsauswärts ist die
Auffahrt auf den kombinierten Geh- und Radweg ab Einmündung
Ernst-Bergmann-Straße klar geregelt.
Ortseinwärts dagegen
fehlt leider eine klare Führung. Die von der Stadt empfohlene Route nach links
in die Ernst-Bergmann-Str., dann über Sudetenstraße Richtung Wallstraße und
Weinbergstraße zur Innenstadt ist ein deutlicher Umweg zur geradlinigen
Heubischer Straße zum Stadtzentrum.
Die Radfahrer queren
in der Regel nicht an der Ernst-Bergmann-Str. die Straße.
Dort ist es wegen
der Hügelkuppe etwas unübersichtlich und schnell befahren.
Also bleiben sie
verbotener Weise auf dem Gehweg bis zur Tankstelle oder fahren sogar bei der
Tankstelle durch, sind dann aber ebenfalls nicht angebunden.
Um dieses Manko zu
beseitigen, wird ein neuer Verkehrsteiler im Bereich des Ortseingangs
vorgeschlagen, der mit einem Angebotsstreifen bis Einmündung Siemensstraße
fortgeführt werden könnte.
Die Fahrbahn wird
dort entsprechend mit Markierung verengt, die im Begegnungsverkehr überfahren
werden darf.
Für Radfahrer zum
Stadtzentrum wäre dann eine sichere Verbindung geschaffen.
Positiver
Nebeneffekt auch für die Anwohner:
langsamere Geschwindigkeiten im Bereich der Hügelkuppe Heubischer Str. und
erleichterte Ausfahrt aus der Ernst-Bergmann-Straße! Tempo 30 wäre zwar nicht zwingend,
könnte aber bei entsprechender Planung durchaus diskutiert werden für einen
kleinen Abschnitt.
Nach ersten
Gesprächen mit dem Tiefbauamt erscheint eine Lösung vergleichbar mit
Meilschnitz hier sinnvoll und auch vom Platz her möglich zu sein.
Der Landkreis würde
die Maßnahme ebenfalls grundsätzlich mit 75 % wegen vorhandener Hauptroute fördern.
Im Verkehrssenat
geht es zunächst nur darum, eine politische Entscheidung zu treffen, ob man das
Bauamt mit Planungen beauftragt.
Realisierung der
Maßnahme wäre dann frühestens 2025 einzuplanen.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat hält eine Querungshilfe in Form eines Verkehrsteilers im Bereich des Ortseingangs Heubischer Straße für sinnvoll und beauftragt das Stadtbauamt, eine Planung auszuarbeiten.
Diese wird dann 2024 im Verkehrssenat unter Vorlage der erwarteten Kosten beschlussmäßig behandelt.