2. Sachverhalt
Am Schulhof in
Wildenheid war bis zur Eröffnung der VR Bank eine Einbahnregelung mit Freigabe
für Radfahrer in Gegenrichtung vorhanden.
Versuchsweise wurde
im Teilabschnitt bis zum Anger diese Einbahnregelung vor vielen Jahren
aufgehoben.
Beschwerden hierüber
gab es beim Ordnungsamt nicht.
Durch die Polizei
wurden wir kürzlich darauf hingewiesen, dass sehr wohl von Seiten der Polizei
Gefährdungen bei der Verkehrssicherheit – insbesondere zu den Schulabholzeiten
gesehen werden.
Die Polizei bittet
dringend darum, die alte Einbahnregelung wiedereinzurichten, da bei Parken in
der Busbucht kein Begegnungsverkehr möglich ist und Autos dann zurückstoßen
müssen.
Die Verkehrsbehörde
kann die geschilderten Probleme nachvollziehen.
Mit der Augenärztin
wurde das Thema besprochen.
Sie sieht ebenfalls
gewisse Probleme und bitte nur darum, dass wir sie bei der Kundeninformation
unterstützen. Wir haben dies zugesichert und werden ggf. eine entsprechende
Information zur Auslage vorbereiten.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, aus Gründen der Verkehrssicherheit im Schulumfeld die Einbahnregelung Am Schulhof wieder durchgehend einzurichten.