2. Sachverhalt
Das Parkverhalten Am
Glockenberg wurde in den letzten Monaten vom Ordnungsamt beobachtet.
Es gilt derzeit
Parkverbot auf dem gesamten Glockenberg, da ein verkehrsberuhigter Bereich
vorhanden ist und außerhalb markierter Flächen nicht geparkt werden darf.
In den letzten
Wochen wird der Glockenberg aber vermehrt zum Parken genutzt, insbesondere wenn
auf dem Marktplatz stundenweise alle Parkplätze belegt sind.
Die verbreiterte Fläche, die zum Aufstellen einer Drehleiter (2. Rettungsweg) geplant war, wird von vielen Verkehrsteilnehmern als Schrägparkplatz angesehen.
2 – 3 Falschparker stehen der Regelfall tagsüber dort.
Weil im unteren Bereich so geparkt wird, hat sich vor der Kirche das entsprechend fortgesetzt.
Mit Zettelaktion „HALLO PARTNER“ hat das Ordnungsamt entsprechend reagiert und auf das Parkverbot stichprobeweise hingewiesen.
Helfen wird das immer nur kurzfristig und nicht auf Dauer.
Planung:
4 parallel zur Fahrbahn Parkplätze (6 m lang, 2 m breit), die mit Nägeln dezent gekennzeichnet werden sollten.
Praxis:
Notwendigkeit für 6 – 8 Parkplätze in Schrägaufstellung festgestellt.
Vorschlag Verkehrsbehörde und Polizei:
Anstatt 4 Kurz - Parkplätze parallel zur Fahrbahn bis zu 8 Parkplätze im Bereich der Kirche in Schrägaufstellung – ohne Kennzeichnung auf der Fahrbahn – nur mit 2 P Schildern Anfang / Ende und Zusatzzeichen: Symbol Schrägparken mit Parkscheibe 1 h.
Dauerparken würden wir auch am Wochenende dort nicht empfehlen.
Da die Ankunftszeit entsprechend vorgestellt werden darf, sind auch z.B. Gottesdienstbesuche möglich mit Einlegen der Parkscheibe.
Auch im vergleichbaren Steinweg gilt die 1 h Kurzparkregelung.
Eine 2 h Regelung wie auf dem Marktplatz wird nicht empfohlen.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, Am Glockenberg im Bereich der Kirche 8 Kurzparkplätze in Schrägaufstellung – ohne Kennzeichnung auf der Fahrbahn –mit Parkscheibe 1 h einzurichten, um bei vollbelegtem Marktplatz weitere Kurzparkalternativen im direkten Marktumfeld anzubieten.