Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Dem Bauantrag BV-Nr. V-146/23 auf Errichtung eines Solarparks auf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 2268/17 der Gemarkung Neustadt b. Coburg wird vom Grundsatz her zugestimmt.
Eine Baugenehmigung kann, vorbehaltlich der noch nachzuweisenden Punkte (Standorte eventuell Lärmerzeugender Einrichtungen/Brandschutzkonzept) unter entsprechenden Auflagen und Bedingungen für den ersten und auch den zweiten Bauabschnitt erteilt werden.