Sitzung: 18.10.2023 BS/045/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Dem Bauantrag BV-Nr. V-146/23 auf Errichtung eines
Solarparks auf einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 2268/17 der Gemarkung
Neustadt b. Coburg wird vom Grundsatz her zugestimmt.
Eine Baugenehmigung kann, vorbehaltlich der noch nachzuweisenden Punkte
(Standorte eventuell Lärmerzeugender Einrichtungen/Brandschutzkonzept) unter entsprechenden
Auflagen und Bedingungen für den ersten und auch den zweiten Bauabschnitt
erteilt werden.