Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 20, Anwesend: 0, Befangen: 0

Der Antrag von Stadtrat Michael Weyh wird in der Sitzung nicht mehr verlesen, da er im Ratsinformationssystem eingestellt war und somit jedem zur Verfügung stand.

 

Oberbürgermeister Frank Rebhan findet deutliche Wort und erklärt, das es 474 freie Haus­arztsitze in Bayern, 3 freie Sitze in Neustadt zuzüglich Sitz von Dr. Lehmann und 18,5 freie Sitze in Coburg gebe. Es besteh keine Niederlassungsmöglichkeiten für Fachärzte außer

0,5 Psychotherapeuten und 4,5 Ärztliche Psychotherapeuten.

 

Seit 2022 sind in Bayern 66,8% der neuen Hausärzte im Angestelltenverhältnis tätig. Die Anforderung an Räume und Lage der Praxis seien sehr unterschiedlich. Wir hätten geeignete Praxisräume und die Eigentümer seien bereit, diese in kurzer Zeit nach den Wünschen der Ärzte herzurichten.

 

Im Dezember 2020 habe die Stadt Neustadt Kontakt mit allen Neustadter Ärzten aufge­nommen und das Interesse der ehemaligen Märchenschau eruiert, dies war nicht erfolg­reich. Bei einer erneuten Umfrage im März 2023 haben die Neustadter Ärzte bestätigt, dass sie mit ihren Räumen und ihrer Praxis zufrieden seien.

 

Ärztehäuser funktionieren nur, wenn es Ärzte auch wollen. Ein gutes Beispiel sei Rattelsdorf, Enndorf, Sennfeld, diese haben private Investoren bzw. die Gewobau. Das Kommunal MVZ Markt Weilbach habe dagegen seinen Betrieb wiedereingestellt.

 

In Seßlach habe 2019 der Bau des Ärztehauses durch einen privaten Investor begonnen:

  • Investition lt. Presse 3,5 Mio. €
  • 2 Arztpraxen, Gewerbe, Wohnungen
  • 1 Praxis als Hausarzt MVZ durch Regiomed
  • 1 Praxis noch frei

 

Vor Baubeginn des EscoParks in der Stadt Coburg standen bereits diverse Mieter fest. Die

Bauzeit dauerte von 2010 bis 2012. Investitionskosten für Sanierung Altgebäude betrugen

10 Mio. € - heute würde dies ca. 18 Mio. € kosten.

 

Das Ärztehaus in Wackersdorf wurde durch die Kommune gebaut, Kosten 6,7 Mio. €,

500 m² Hausarztpraxis, 160 m² Apotheke, 290 m² Facharztpraxis seien noch frei.

 

Stadtrat Dominik Heike positioniert sich klar gegen den Antrag von Michael Weyh. Die CSU habe 2022 einen ähnlichen Antrag gestellt, hierüber wurde ausführlich gesprochen. Wirtschaftsförderin Sandra Franz ist nach wie vor in Gesprächen mit Ärzten, sie leiste aus­gezeichnete Arbeit. Er sehe den Antrag als Scheinantrag, der aktuell keine Verbesserung bringe. Die CSU Fraktion werde gegen den Antrag stimmen.

 

Den Worten schließt sich auch Stadtrat Bastian Schober, SPD an.

 

Stadtrat Wolfram Salzer, SPD ist der Meinung, dass der Antrag nicht richtig durchdacht sei. Zu wage sei die Finanzierung und die Niederlassung der Fachärzte.

 

Kämmerer Martin Gottschalk erklärt die Sicht der Finanzverwaltung. Für das skizzierte Projekt dürften Kosten in Höhe von 3 – 3,5 Mio. EUR zu veranschlagen sein. Derzeit und bis mindestens 2026 enthält der Haushalt keinerlei Spielraum für eine zusätzliche Investition in dieser Größenordnung. Aktuell sei noch nicht einmal absehbar, wie der Haushalt 2024 in einen ausgeglichenen und genehmigungsfähigen Zustand gebracht werden könne. Folglich müssten ggf. andere, bereits beschlossene Maßnahmen zugunsten dieses Projekts geopfert werden, z. B. das Feuerwehrgerätehaus in Wildenheid und die Sanierung der Freisportan­lage. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bereits zahlreiche weitere investive Projekte auf diversen Wunschlisten stehen, z. B. Innenstadtsanierung, Klimaschutz, energetische Sanierung städtischer Gebäude und vieles mehr. Der im Antrag vorgeschlagene (nicht aus kommunalen Mitteln finanzierbare) Lösungsweg gehöre aus Sicht der Stadtkämmerei zweifellos nicht zu den Pflichtaufgaben einer Stadtverwaltung.

 

Michael Weyh macht deutlich, dass es kein Scheinantrag sei und er nach neuen Lösungen suchen möchte. Das Motiv des Antrages war, dass neue Wege gegangen werden müsse.

 

Oberbürgermeister Frank Rebhan lässt über den letzten Absatz des Antrages abstimmen, da Herr Weyh in seinem Antrag um sofortige Abstimmung gebeten habe.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Nachdem die Zeit drängt und um nicht erst in eine Art „Notversorgung“ zu gelangen, bitten wir, diesen Antrag nicht erst in den Geschäftsgang zu verweisen, sondern um sofortige Behandlung in der Stadtratssitzung.