Sitzung: 28.11.2023 KS/034/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
2. Sachverhalt
Die geplanten Sitzungstermine
des Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschusses für das Jahr 2024
werden verlesen:
Dienstag, 23.01.2024
Dienstag, 27.02.2024
Dienstag, 09.04.2024
Dienstag, 18.06.2024
Dienstag, 23.07.2024
Dienstag, 24.09.2024
Dienstag, 29.10.2024
Dienstag, 26.11.2024
Die anvisierten Termine können
sich bei der Notwendigkeit etwaig dringend einzuschiebender Sitzungen
kurzfristig ändern.
Sitzungsbeginn ist in der Regel 16:30 Uhr, wenn der Umfang der
Tagesordnung nicht einen vorherigen Beginn erfordert.
Sitzungsort im Regelfall: kultur.werk.stadt.
Der Vertretungsregelung in
Präsenz als Regelfall ist der Vorzug vor der Durchführung einer Hybridsitzung
zu geben. Vertretungsoptionen wurden u. a. zu diesem Zweck durch Beschluss um
ein Ratsmitglied je Gremiensitz erweitert.
Falls Gründe für die Durchführung einer Hybrid-Sitzung vorliegen, sind diese
der Verwaltung mit Einladungszugang zu benennen und die Sitzung im
Hybrid-Format zu beantragen.
Sofern dies terminlich und technisch möglich ist, wird die entsprechende
Sitzung in den Großen Sitzungssaal im Rathaus Neustadt bei Coburg verlegt und
im Hybrid-Format durchgeführt.
Ebenso findet
die Sitzung im Falle einer anderweitigen Belegung der Räumlichkeiten der
kultur.werk.stadt im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt.
Die Senatsmitglieder werden
über die Raumverlegung per E-Mail informiert.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport- und
Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
1. Die vorliegende Terminliste wird als Planungsgrundlage
für die Senatssitzungen im Jahr 2024 herangezogen.
2. Die ausgewiesenen Termine sind zum frühestmöglichen
Zeitpunkt in den Sitzungskalender einzutragen.
3. Die benannten Termine sind im Regelfall zu halten. Bei
begründetem Bedarf können Termine entfallen bzw. verlegt werden oder
kurzfristig Zusatzsitzungen einberufen werden.
4. Sitzungsort ist in der Regel die kultur.werk.stadt, es
sei denn,
a) eine begründete Hybrid-Sitzung wird beantragt.
b)
es stehen dort
keine freien Räumlichkeiten zur Verfügung.