Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

2. Sachverhalt

 

Die geplanten Sitzungstermine des Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschusses für das Jahr 2024 werden verlesen:

 

Dienstag, 23.01.2024

Dienstag, 27.02.2024

Dienstag, 09.04.2024

Dienstag, 18.06.2024

Dienstag, 23.07.2024

Dienstag, 24.09.2024

Dienstag, 29.10.2024

Dienstag, 26.11.2024

 

Die anvisierten Termine können sich bei der Notwendigkeit etwaig dringend einzuschiebender Sitzungen kurzfristig ändern.

 

Sitzungsbeginn ist in der Regel 16:30 Uhr, wenn der Umfang der Tagesordnung nicht einen vorherigen Beginn erfordert.

 

Sitzungsort im Regelfall: kultur.werk.stadt.

 

Der Vertretungsregelung in Präsenz als Regelfall ist der Vorzug vor der Durchführung einer Hybridsitzung zu geben. Vertretungsoptionen wurden u. a. zu diesem Zweck durch Beschluss um ein Ratsmitglied je Gremiensitz erweitert.

Falls Gründe für die Durchführung einer Hybrid-Sitzung vorliegen, sind diese der Verwaltung mit Einladungszugang zu benennen und die Sitzung im Hybrid-Format zu beantragen.
Sofern dies terminlich und technisch möglich ist, wird die entsprechende Sitzung in den Großen Sitzungssaal im Rathaus Neustadt bei Coburg verlegt und im Hybrid-Format durchgeführt.

Ebenso findet die Sitzung im Falle einer anderweitigen Belegung der Räumlichkeiten der kultur.werk.stadt im Großen Sitzungssaal des Rathauses statt.

 

Die Senatsmitglieder werden über die Raumverlegung per E-Mail informiert.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

 

1.    Die vorliegende Terminliste wird als Planungsgrundlage für die Senatssitzungen im Jahr 2024 herangezogen.

2.    Die ausgewiesenen Termine sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt in den Sitzungskalender einzutragen.

3.    Die benannten Termine sind im Regelfall zu halten. Bei begründetem Bedarf können Termine entfallen bzw. verlegt werden oder kurzfristig Zusatzsitzungen einberufen werden.

4.    Sitzungsort ist in der Regel die kultur.werk.stadt, es sei denn,

a)    eine begründete Hybrid-Sitzung wird beantragt.

b)    es stehen dort keine freien Räumlichkeiten zur Verfügung.