Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

2. Sachverhalt

 

Die im Haushaltsauszug des Bereiches KST umfassten Schwerpunktmaßnahmen bilden die Grundlage für die Jahresveranstaltungsplanung sowie weitere vorgesehene Großmaßnahmen.


Der Senat beschließt jährlich, im Vorfeld der Gesamthaushaltsplanberatungen, über die Bereichshaushaltsansätze im Rahmen des Budgets.

 

 

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

 

1.    Der Haushaltsauszug 2024 des Bereiches KST ist wie vorgestellt in die Haushaltsplanberatungen einzubringen.

2.    Die im Haushaltsauszug 2024 umfassten Maßnahmen sind, soweit dies gesetzes- und vorgabekonform vollziehbar ist, im benannten Umfang umzusetzen.

3.    Der vorgestellte Haushaltsauszug 2024 ist Beschlussbestandteil.