Sitzung: 28.11.2023 KS/034/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
2. Sachverhalt
Für durch die
Stadtkapelle in Eigenregie zu beschaffende Jacken werden neue Ärmelabzeichen
benötigt.
Die Stadt Neustadt
behält sich das Nutzungsrecht des Stadtwappens auf allen Ebenen vor. Aus diesem
Grund sind die Ärmelabzeichen vertragsgemäß Eigentum der Stadt und verbleiben
dies auch. Kosten für Ersatz- oder Neubeschaffung nach vertragsgemäßer Vorgabe
trägt die Stadt Neustadt.
Aufgrund der durch die Stadtkapelle benannten Dringlichkeit der Beschaffung der
Jacken in Eigenregie der Stadtkapelle werden auch die Ärmelabzeichen zeitnah
benötigt.
Auf die durch die
Verwaltung initiierte Angebotseinholung erfolgte bis dato kein Rücklauf.
Um die Fertigstellung der Jacken zeitlich nicht zu verzögern, wird empfohlen,
die Verwaltung zu ermächtigen, nach Angebotseingang den Auftrag unter Beachtung
der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu vergeben.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport- und
Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
1.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag der Herstellung benötigter gestickter
Ärmelabzeichen für die Stadtkapelle Neustadt b. Coburg unter Beachtung der
Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu vergeben.
2.
Kostendeckung
erfolgt über Haushaltsstelle 0.3321.7091 (Musikpflege).