Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

2. Sachverhalt

Für durch die Stadtkapelle in Eigenregie zu beschaffende Jacken werden neue Ärmelabzeichen benötigt.

 

Die Stadt Neustadt behält sich das Nutzungsrecht des Stadtwappens auf allen Ebenen vor. Aus diesem Grund sind die Ärmelabzeichen vertragsgemäß Eigentum der Stadt und verbleiben dies auch. Kosten für Ersatz- oder Neubeschaffung nach vertragsgemäßer Vorgabe trägt die Stadt Neustadt.


Aufgrund der durch die Stadtkapelle benannten Dringlichkeit der Beschaffung der Jacken in Eigenregie der Stadtkapelle werden auch die Ärmelabzeichen zeitnah benötigt.

Auf die durch die Verwaltung initiierte Angebotseinholung erfolgte bis dato kein Rücklauf.


Um die Fertigstellung der Jacken zeitlich nicht zu verzögern, wird empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, nach Angebotseingang den Auftrag unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu vergeben.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

 

1.    Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag der Herstellung benötigter gestickter Ärmelabzeichen für die Stadtkapelle Neustadt b. Coburg unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu vergeben.

 

2.    Kostendeckung erfolgt über Haushaltsstelle 0.3321.7091 (Musikpflege).