Sitzung: 24.01.2024 BS/048/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Dem Bauantrag BV-Nr. V-149/23 Errichtung einer
landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle als Rundbogenhalle und Ersatzbau
für den Gebäudebestand auf FlNr. 215/1 der Gemarkung Ketschenbach wird aus
bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt.
Die Baugenehmigung kann entsprechend den Ausführungen in der Beschlussvorlage
unter entsprechenden Auflagen und Bedingungen (insbesondere die
abstandsflächenrechtlichen Nachweise, die Regenwasserableitung, den Natur-und
Tierschutz und das Landschaftsbild betreffend sowie haftungsrechtliche Bescheinigungen)
erteilt werden.