Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Dem Bauantrag BV-Nr. V-149/23 Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle als Rundbogenhalle und Ersatzbau für den Gebäudebestand auf FlNr. 215/1 der Gemarkung Ketschenbach wird aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugestimmt.
Die Baugenehmigung kann entsprechend den Ausführungen in der Beschlussvorlage unter entsprechenden Auflagen und Bedingungen (insbesondere die abstandsflächenrechtlichen Nachweise, die Regenwasserableitung, den Natur-und Tierschutz und das Landschaftsbild betreffend sowie haftungsrechtliche Bescheinigungen) erteilt werden.