Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungssenat empfiehlt, insbesondere aus Gründen immer höherer Briefwahlanteile an der seit 2021 geänderten Wahlbezirkseinteilung mit etwa gleich großen Wahllokalen festzuhalten.