Sitzung: 22.01.2024 VS/047/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der
Verwaltungssenat beschließt, anlässlich der Europawahl 2024 ein
Erfrischungsgeld für den Wahlvorstand in Höhe von 50 € pro Mitglied mit
Zuschlag für Wahlvorsteher von 10 € festzusetzen.
Die Mittel sind bei HHSt. 0.0521.4090 „Wahlen, Aufwendungen für ehrenamtliche
Tätigkeit“ bereitgestellt.
Der
Wahltag ist analog der städtischen Urlaubsregelung möglichst bis Jahresende,
spätestens aber bis Ende Februar des Folgejahres einzubringen.
Die
gilt auch für künftige Wahlen.