Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9, Befangen: 0

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungssenat beschließt, anlässlich der Europawahl 2024 ein Erfrischungsgeld für den Wahlvorstand in Höhe von 50 € pro Mitglied mit Zuschlag für Wahlvorsteher von 10 € festzusetzen.

Die Mittel sind bei HHSt. 0.0521.4090 „Wahlen, Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit“ bereitgestellt.

 

Der Wahltag ist analog der städtischen Urlaubsregelung möglichst bis Jahresende, spätestens aber bis Ende Februar des Folgejahres einzubringen.

Die gilt auch für künftige Wahlen.