Sitzung: 26.02.2024 VS/057/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Der Kämmerer gibt Änderungen von Ansätzen bekannt (s. Anlage).
HHSt.: 1.6300.9357
Bürgermeister Stingl möchte wissen, wie der Erläuterungstext mit der halben Kehrmaschine gemeint ist.
Herr Gottschalk klärt auf, dass die Anschaffung der Kehrmaschine auf zwei Unterabschnitte (UA 6300 und UA 6751) veranschlagt und später verbucht wird.
HHSt.: 1.6300.9600
Bürgermeister Stingl fragt nach, ob die Bushaltestelle tatsächlich 2024 errichtet werden muss oder ob die Maßnahme nach 2025 geschoben werden kann.
Herr Heerlein weist darauf hin, dass die Maßnahme vorher im Bausenat behandelt werden muss.
Es wird beschlossen, den Ansatz i. H. v. 50.000 € nach 2025 zu verschieben.
HHSt.: 1.6311.9510
Bürgermeister Stingl erkundigt sich, ob wirklich alle Maßnahmen in 2024 nötig sind.
Herr Werner gibt dazu Auskunft und ist der Meinung, dass ein „Schieben nach hinten“ oder „weglassen“ nicht vorteilhaft wäre.
StR Weyh stimmt dieser Aussage zu.
HHSt.: 1.6200.9880
Laut Stadtplanerin Christine Schirmer kann der Ansatz auf 15.000 € reduziert werden.
HHSt.: 1.6317.9510
Herr Heerlein erklärt, dass die Maßnahme nicht vor 2026 umgesetzt wird und der Ansatz vorerst gestrichen werden kann.
HHSt.: 1.6332.9510
Bürgermeister Stingl hinterfragt den Ansatz für die Parkpalette Ernststraße.
Der Oberbürgermeister bittet, die Maßnahme „Parkpalette“ erneut in den Fachsenaten zu diskutieren.
Es wird beschlossen, den Ansatz für den Bau i. H. v. 400.000 € nach 2025 zu schieben.
Die Ansätze für die Abbrüche bei 1.6332.9410 bleiben bestehen.
Der Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenat beschließt, dem Einzelplan 6 des Vermögenshaushaltes zuzustimmen.