Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

 

Kämmerer Martin Gottschalk trägt die Haushaltsrede vor. Sie ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Stadtrat Bernd Gärtner trägt die Haushaltsrede der SPD-Fraktion vor. Sie ist dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

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Stadtrat Gerhard Korn trägt die Haushaltsrede der CSU-Fraktion vor. Sie ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

Gerhard Korn erklärt in seiner Haushaltsrede sehr deutlich:

 

„In der Beratung des Haushalts im Verwaltungssenat waren wir uns einig, dass die seit Jahren geplante Errichtung eines Parkdecks in der Ernststraße 2024 nicht möglich sein wird; die Maßnahme wurde vorerst auf 2025 verschoben. Manchmal muss man allerdings auch den Mut haben, Projekte und Vorhaben, die schon jahrelang immer wieder verschoben wurden, auch wieder einzustampfen. Mittlerweile stellt sich uns nämlich die Frage, ob dieses Parkdeck überhaupt gebraucht wird.

 

Wir als CSU-Fraktion stellen daher den Antrag, die gesamte Aufplanung der Ernststraße mit dem Parkdeck auf den Prüfstand zu stellen, da eine Finanzierung der Gesamtmaßnahme in absehbarer Zeit nicht zu stemmen sein wird – weder von der Stadt, noch von den Anwohnern.

 

Aus unserer Sicht wäre es sinnvoller, die für das Parkdeck vorgesehene Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen.“

 

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Stadträtin Elke Protzmann trägt die Haushaltsrede der Freien Wähler vor. Sie ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

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Stadtrat Thomas Büchner trägt die Haushaltsrede der ÖDP vor. Sie ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

 

In seiner Haushaltsrede ergeht folgende Bitte an Herrn Gottschalk:

 

„Wie viel bezahlen wir neben unseren Pflichtaufgaben, zusätzlich an freiwilligen Leistungen in SUMME? Eine Gesamtübersicht für den Haushaltsplan wäre von Vorteil, zumal wir uns Alle der angespannten Finanzlage bewusst sind.“

 

Die ausführlichen Erklärungen sind den beigefügten Reden (Anlage 1-5) zu entnehmen.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2024 und den Haushaltsplan 2024 wie in der Anlage beigefügt.

 

Ferner beschließt der Stadtrat den Finanzplan und das Investitionsprogramm wie sie als Anlage beigefügt sind.

 

Die Anlagen sind Beschlussbestandteil.