Sitzung: 04.03.2024 StR/041/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Katja Hofmann kündigt an, dass mit Schreiben vom 28.01.2024 die Führungskräfte der FF Neustadt darum bitten, dass künftig zur Entlastung des Ehrenamtes die Möglichkeit besteht, die Zahl der stellvertretenden Kommandanten bei der Kernstadtwehr auf zwei zu erhöhen.
Nach Art 8 Abs. 5 BayFWG hat der Kommandant
einen oder nach Festlegung der Gemeinde im Ausnahmefall zwei
Stellvertreter. In Rödental und Ebersdorf b. Coburg gibt es z.B. bereits
zwei Stellvertreter.
Die Verwaltung befürwortet das Anliegen,
zumal für die gesetzlich zustehenden Kommandantenentschädigungen nach Absprache
mit der Feuerwehr keine wesentlich höheren Kosten (circa 25 € monatlich) für
die Stadt entstehen.
Nach Rücksprache mit Frau Löw reicht ein
Stadtratsbeschluss aus, um rechtssicher künftig zwei Stellvertreter wählen zu
können. Die zusätzliche Möglichkeit einer Satzungsänderung ist nicht zwingend
notwendig.
Letztendlich kann der neu zu wählende
Kommandant bei positivem Stadtratsbeschluss dann entscheiden, ob er einen
zweiten Stellvertreter benötigt.
Weiteres Verfahren:
04.03.24: Stadtratsbeschluss, dass
künftig zwei Stellvertreter des Kommandanten möglich sind
17.03.24: Neuwahl Kommandant
– dann ggf. Festlegung zwei
Stellvertreter zu wählen
21.04.24: Neuwahl Stellv. Kommandant bzw.
zwei Stellv. Kommandanten
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat beschließt, dass zur Entlastung des Ehrenamtes künftig zwei Stellvertreter bei der FF Neustadt b. Coburg nach der Neuwahl des Kommandanten bestellt werden können.