Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Katja Hofmann kündigt an, dass mit Schreiben vom 28.01.2024 die Führungskräfte der FF Neustadt darum bitten, dass künftig zur Entlastung des Ehrenamtes die Möglichkeit besteht, die Zahl der stellvertretenden Kommandanten bei der Kernstadtwehr auf zwei zu erhöhen.

 

Nach Art 8 Abs. 5 BayFWG hat der Kommandant einen oder nach Festlegung der Gemeinde im Ausnahmefall zwei Stellvertreter. In Rödental und Ebersdorf b. Coburg gibt es z.B. bereits zwei Stellvertreter.

 

Die Verwaltung befürwortet das Anliegen, zumal für die gesetzlich zustehenden Kommandantenentschädigungen nach Absprache mit der Feuerwehr keine wesentlich höheren Kosten (circa 25 € monatlich) für die Stadt entstehen.

 

Nach Rücksprache mit Frau Löw reicht ein Stadtratsbeschluss aus, um rechtssicher künftig zwei Stellvertreter wählen zu können. Die zusätzliche Möglichkeit einer Satzungsänderung ist nicht zwingend notwendig.

 

Letztendlich kann der neu zu wählende Kommandant bei positivem Stadtratsbeschluss dann entscheiden, ob er einen zweiten Stellvertreter benötigt.

 

Weiteres Verfahren:

 

04.03.24: Stadtratsbeschluss, dass künftig zwei Stellvertreter des Kommandanten möglich sind

 

17.03.24: Neuwahl Kommandant

                – dann ggf. Festlegung zwei Stellvertreter zu wählen

 

21.04.24: Neuwahl Stellv. Kommandant bzw. zwei Stellv. Kommandanten

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat beschließt, dass zur Entlastung des Ehrenamtes künftig zwei Stellvertreter bei der FF Neustadt b. Coburg nach der Neuwahl des Kommandanten bestellt werden können.