Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Katja Hofmann berichtet, dass am 27. Januar 2024 im Rahmen der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Unter-/Mittelwasungen die Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten stattgefunden habe.

 

Am 03. Februar 2024 fanden ebenfalls im Rahmen der Dienstversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren Bergdorf, sowie Fürth a. Berg die Wahlen der Kommandanten und der stellv. Kommandanten statt.

 

Für die nächsten sechs Jahre wurden gewählt:

 

FF Unter-/Mittelwasungen:

zum 1. Kommandant: Markus Kiesewetter, Lindenallee 17a, 96465 Neustadt b. Coburg

zum 2. Kommandant: Markus Engelhardt, Plestener Weg 5, 96465 Neustadt b. Coburg

 

FF Bergdorf:

zum 1. Kommandant: Jörg Pachale, Brüxer Straße 14, 96465 Neustadt b. Coburg

zum 2. Kommandant: Philipp Thein, Brüxer Straße 19, 96465 Neustadt b. Coburg

 

FF Fürth a. Berg:

zum 1. Kommandant: Steffen Haida, Terrassenweg 11, 96465 Neustadt b. Coburg

zum 2. Kommandant: Harald Faber, Allee 24, 96465 Neustadt b. Coburg

 

Die Gewählten erfüllen die nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG geforderten Voraussetzungen (mind. 4 Jahre Feuerwehrdienst nach Vollendung des 18. Lebensjahrs). Die notwendigen Lehrgänge sind vorhanden, lediglich Herrn Thein muss noch den Lehrgang Kommandant einer Feuerwehr, innerhalb eines Jahres an einer Feuerwehrschule besuchen.

 

Es sind keine Tatsachen bekannt, wonach die fachliche, gesundheitliche und sonstige persönliche Eignung der Gewählten in Frage zu stellen wäre (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

 

Die Bestätigung der Kommandanten ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Zuständig ist daher der Stadtrat und für die Ausfertigung des Bestätigungsschreibens der Oberbürgermeister.

 

Die Bestätigung durch die Stadt hat im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu erfolgen, der seine Zustimmungen erteilt hat.

 

Stadtrat Dominik Heike verlässt die Sitzung von 18:04 bis 18:05 Uhr.

 

2. Bürgermeister Martin Stingl verlässt die Sitzung um 18:04 Uhr.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass die in den Dienstversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren Unter-/Mittelwasungen, Bergdorf und Fürth a. Berg gewählten Kommandanten sowie deren gewählte Stellvertreter zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen nach Art. 8, 3, 5 BayFwG i. V. m. § 7 Abs. 3 1. AVBayFwG erfüllen.

 

Herr Markus Kiesewetter FF Unter-/Mittelwasungen

Herr Markus Engelhardt FF Unter-/Mittelwasungen

 

Herr Jörg Pachale FF Bergdorf

Herr Philipp Thein FF Bergdorf (Lehrgang Kommandant einer Feuerwehr muss nachgeholt werden)

 

Herr Steffen Haida FF Fürth a. Berg

Herr Harald Faber FF Fürth a. Berg

 

werden nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG auf die Dauer von 6 Jahren in Ihrem Amt bestätigt.