Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Stadtrat Bastian Schober verlässt die Sitzung von 18:22 Uhr bis 18:24 Uhr.

 

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt für den Neubau des Feuerwehrhauses Wildenheid vor:

 

Für den geplanten Neubau des Feuerwehrhauses in Wildenheid wurde seitens der Hochbauabteilung ein Vorentwurf erstellt (s. Pläne im Anhang).

Dem Entwurf liegen die Vorgaben der DIN 14092-1 „Feuerwehrhäuser, Planungsgrundlagen“ sowie der Informationsschrift des DGUV 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ zugrunde.

 

Der Entwurf wurde im Vorfeld bereits mit dem Ordnungsamt, dem SBI und den Vertretern der Ortsteilwehr Wildenheid abgestimmt.

 

Am 13.12.2023 fand ein Besprechungstermin zu dem Vorentwurf bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth statt. Beteiligt waren hier die zuständigen Ansprechpartner für die baufachliche Beurteilung sowie die Bewilligung von Fördermitteln. Seitens der Stadt war neben dem Baureferat auch das Ordnungsamt und die Kämmerei beteiligt.

 

Seitens der Regierung wurde der vorgelegte Entwurf als „aus baufachlicher Sicht … gut gelungenes Feuerwehr-Gerätehaus“ beurteilt. Die Dimensionen und Raumzuschnitte seien weder zu klein noch übertrieben ausgelegt und böten somit auch ausreichend Möglichkeit, auf zukünftige Änderungen zu reagieren, was etwa Mitgliederzahl oder Fahrzeugbestand anbelangt.

Alle Voraussetzungen für eine Förderung seien erfüllt.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Als Baugrundstück ist das Flurstück 165/8 der Gemarkung 1527 Wildenheid vorgesehen.

Es liegt an der Breslauer Straße zwischen den Häusern Nr. 12 und 16. Von daher wird das zu errichtende Gebäude die Haus-Nr. 14 erhalten.

 

Das Grundstück liegt im Überschwemmungsbereich der Röden.

Die gemäß den Werten des HQ 100 anzunehmende Überflutung der Breslauer Straße liegt jedoch im Bereich weniger Zentimeter.

Die Zulässigkeit der geplanten Anordnung des Gebäudes wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt geklärt und schriftlich bestätigt. Der geforderte Freibord für das Gebäude wird durch die erforderliche Rampenneigung der Garagenzufahrt bereits überschritten.

Auch bei der baufachlichen Beurteilung durch die Regierung von Oberfranken gab es diesbezüglich keine Einwände.

 

Als Dachform wird ein extensiv begrüntes Flachdach mit Photovoltaiknutzung vorgeschlagen, um auch den eigenen Vorgaben der Stadt Neustadt nachzukommen, was die Themenbereiche Klimaschutz, Regenrückhaltung sommerlicher Wärmeschutz und Nutzung erneuerbarer Energien angeht.

 

Gemäß den Vorgaben der DIN beinhaltet der Entwurf folgendes Raumprogramm

-        2 Garagenstellplätze (Stellplatzgröße 1 nach DIN 14092-1) für die Einsatzfahrzeuge
Für die Ortsteilwehr Wildenheid ist gemäß Feuerwehrbedarfsplan die Anschaffung eines Einsatzfahrzeuges LF 8 vorgesehen.

Außerdem ist die Ortsteilwehr bereits im Besitz eines Mannschaftstransportwagens (MTW) vom Typ Mercedes Vito, der als Eigenleistung beschafft wurde.
Seitens der Regierung wurde inzwischen auch schriftlich bestätigt, dass aufgrund dieser Tatsache zwei Stellplätze gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass auch der zweite Stellplatz für das kleinere Fahrzeug als vollwertiger Stellplatz nach DIN gebaut wird.

Die Regierung teilte mit, dass in diesem Fall mit der pauschalen Förderung in Höhe von 127.000 € pro Stellplatz gerechnet werden darf, insgesamt also 254.000,00 €.

-        Umkleideräume getrennt nach Geschlechtern, jeweils mit zugeordnetem Sanitärbereich und Duschmöglichkeit.

-        Werkstattraum für eine sog. „Allgemeine Werkstätte“ nach DIN

-        Alarmweg und Schwarz-/Weiß-Trennung
Die nach DIN geforderte Schwarz-/Weiß-Trennung wird in reduzierter Form umgesetzt.

o  Eindeutige Organisation des Alarmwegs von der Ankunft/Anfahrt über den Alarmeingang zum Einsatzfahrzeug und zurück;

o  Stiefelwäsche

o  Lager für kontaminierte persönliche Schutzausrüstung (PSA)

o  Separate Zugangstüren zu den Sanitärbereichen

o  Duschmöglichkeiten

-        Schulungsraum für ca. 32 Personen
Seitens des Ordnungsamts wird hier auch von einer teilweise öffentlichen Nutzung ausgegangen, beispielsweise als Wahllokal. Entsprechend wurde Wert auf eine barrierefreie Zugänglichkeit gelegt.

-        Küche / Teeküche an den Schulungsraum angegliedert

-        Büroraum / Besprechungsraum

-        Stauraum in Form von Einbauschränken, vorrangig im Flurbereich

 

Kosten

 

Die Hochbauabteilung hat gemäß dem Vorplanungsstand eine Kostenschätzung erstellt. Der Berechnung liegen die aktuellsten Kostenkennwerte des BKI zugrunde. Als Bezugsgröße wurde wie üblich die Brutto-Geschoßfläche (BGF) gewählt.

 

Es ergibt sich eine Gesamtbausumme von (Brutto) rund                        1.980.000,00 €

Die in Aussicht gestellte Förderung für 2 Stellplätze beläuft sich auf        254.000,00 €

 

Die Hochbauabteilung prüft derzeit, ob alternative Bauweisen (z.B. Gründung mit Schaumglasschotter) oder Förderprogramme (z.B. die Bayerische Förderrichtlinie Holz) hier noch Einsparmöglichkeiten eröffnen.

 

Haushaltsmittel

 

Auf den HH-Stellen 1.1300.9450 (Baukosten) und 1.1300.9490 (Baunebenkosten) wurde dafür der Übertrag von HH-Resten in Höhe von insgesamt rund                                           1.000.000,00 €
beantragt.

Weiter wurde ein Neuansatz in Höhe von insgesamt rd. 810.000,00 €

beantragt. Stadtkämmerer Herr Gottschalk hat mitgeteilt, dass er diesen
Ansatz im aktuellen HH-Entwurf um 200.000 € auf                                    610.000,00 €

gekürzt hat. Damit stünden insgesamt                                                     1.610.000,00 €

 

Diese Mittel reichen für die in 2024 geplanten Maßnahmen völlig aus. Über für 2025 evtl. erforderliche weitere Bereitstellungen kann nach Fertigstellung der Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung entschieden werden.

 

Empfehlung des Bausenats und des Verwaltungssenats

 

Der Bausenat hat sich in seiner Sitzung vom 24.01.2024, der Verwaltungssenat in seiner Sitzung vom 19.02.2024 mit dem Thema befasst. Die Ausführungen der Verwaltung wurden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Bausenat, sowie der Verwaltungssenat empfehlen, die erforderlichen Haushaltsmittel zur Durchführung der Maßnahme bereitzustellen.“

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des Baureferats zur Vorentwurfsplanung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Wildenheid und zur Kostenschätzung in Höhe von insgesamt ca. 1,98 Mio € (brutto) zustimmend zur Kenntnis.

 

Er stimmt den Empfehlungen des Bausenats aus dessen Sitzung vom 24.01.2024 und des Verwaltungssenats aus dessen Sitzung vom 19.02.2024 zu und beschließt, die für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen                  Ja: 22  Nein: 0  Anwesend: 0 

 

 

 

Die Sitzung wird für eine Pause um 18:25 Uhr unterbrochen.

 

2. Bürgermeister Martin Stingl verlässt die Sitzung um 18:30 Uhr.