Sitzung: 12.03.2024 KS/039/2024
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Aufgrund der
Prüffeststellungen im Zuge der Begehung der Spielbereiche im Freizeitpark
„Villeneuve-sur-Lot“ durch den externen Spielgeräteprüfer sowie
Bauhofmitarbeiter Oliver Heland muss das Umfeld der Rutsche am Wasserspielplatz
aufgrund festgestellter Mängel im Bereich Absturzschutz und Zuwegeerosion
betriebssicher hergestellt werden.
Im Frühjahr 2024 müssen deshalb das Umfeld sowie die Rutsche selbst gesperrt
werden.
Der Hang der Rutsche trägt sich deutlich sichtbar nicht nur durch die vielen
darauf herumlaufenden Kinder, sondern auch immer mehr selbst ab. Es ist kein
Fallschutz mehr gegeben, wenn ein Kind von der Treppe oder dem Rutschengerüst
fallen sollte – der Hang ist äußerst erodiert.
Der Bauhof hat über
zwei Jahre hinweg erfolglos versucht, die Kinder durch Heckenpflanzung, welche
den Weg zur Rutsche über den Hang versperren sollte, umzuleiten. Das Klettern
auf den Hang hinauf, zur Einstiegsstelle in die Rutsche begeistert jedoch
derartig, dass ein „Kanalisieren“ der Zuwegung nicht funktioniert.
Aus Sicht der Verwaltung birgt ein Spielen auf einem Freigelände immer Risiken
in sich, deren Abwägung und Umgang damit durchaus erzieherische Wirkung auf die
Nutzer sowie positive Auswirkung auf deren Entwicklung mit sich bringt. Eine
Überarbeitung des direkten Umfeldes der Rutsche muss jedoch nach vorliegender
Prüffeststellung zwingend umgesetzt werden.
Die Auftragsvergabe hierzu erfolgte im Jahr 2023. Umsetzung durch das ausführende
Unternehmen ist erst jetzt möglich geworden.
Der Kindertag zum PuppenFestival am Sonntag, 12. Mai 2024 wird von den
geplanten Bauarbeiten betroffen, die Rutsche dann abgesperrt und nicht nutzbar
sein. Durch einen speziellen Fallschutzbelag soll die Sturzgefahr behoben und
dem Prüfergebnis Rechnung getragen werden.