Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Aufgrund der Prüffeststellungen im Zuge der Begehung der Spielbereiche im Freizeitpark „Villeneuve-sur-Lot“ durch den externen Spielgeräteprüfer sowie Bauhofmitarbeiter Oliver Heland muss das Umfeld der Rutsche am Wasserspielplatz aufgrund festgestellter Mängel im Bereich Absturzschutz und Zuwegeerosion betriebssicher hergestellt werden.

Im Frühjahr 2024 müssen deshalb das Umfeld sowie die Rutsche selbst gesperrt werden.

Der Hang der Rutsche trägt sich deutlich sichtbar nicht nur durch die vielen darauf herumlaufenden Kinder, sondern auch immer mehr selbst ab. Es ist kein Fallschutz mehr gegeben, wenn ein Kind von der Treppe oder dem Rutschengerüst fallen sollte – der Hang ist äußerst erodiert.

 

Der Bauhof hat über zwei Jahre hinweg erfolglos versucht, die Kinder durch Heckenpflanzung, welche den Weg zur Rutsche über den Hang versperren sollte, umzuleiten. Das Klettern auf den Hang hinauf, zur Einstiegsstelle in die Rutsche begeistert jedoch derartig, dass ein „Kanalisieren“ der Zuwegung nicht funktioniert.

Aus Sicht der Verwaltung birgt ein Spielen auf einem Freigelände immer Risiken in sich, deren Abwägung und Umgang damit durchaus erzieherische Wirkung auf die Nutzer sowie positive Auswirkung auf deren Entwicklung mit sich bringt. Eine Überarbeitung des direkten Umfeldes der Rutsche muss jedoch nach vorliegender Prüffeststellung zwingend umgesetzt werden.

Die Auftragsvergabe hierzu erfolgte im Jahr 2023. Umsetzung durch das ausführende Unternehmen ist erst jetzt möglich geworden.

Der Kindertag zum PuppenFestival am Sonntag, 12. Mai 2024 wird von den geplanten Bauarbeiten betroffen, die Rutsche dann abgesperrt und nicht nutzbar sein. Durch einen speziellen Fallschutzbelag soll die Sturzgefahr behoben und dem Prüfergebnis Rechnung getragen werden.