Sitzung: 12.03.2024 KS/039/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
2. Sachverhalt
Im Kunstarchiv der
Stadt Neustadt befinden sich mehrere Fahnen, die nach und nach restauriert
werden müssen.
Nach Sichtung
verschiedener Fahnen in verschiedenen Größen durch eine Fachfirma ergaben sich
Kostenansätze in Höhe von zwischen 2.700 Euro und rund 4.400 Euro.
Bei den gesichteten Fahnen handelt es sich nur um den Teil der zur Restauration
ausstehenden Fahnen, zu deren Erhalt eine Restauration dringlich notwendig ist.
Die Verwaltung
schlägt vor, für Restaurationsarbeiten an Fahnen im Fahnenarchiv der Stadt
Neustadt jährlich einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro anzusetzen, so dass pro
Haushaltsjahr ein bis zwei Fahnen restauriert werden können.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage soll von einer Umsetzung im Jahr 2024 und
2025 abgesehen werden und über die Realisierung im Zuge der Vorberatungen für
das Haushaltsjahr 2026 Beschluss gefasst werden.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport-
und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
- Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kultur-, Sport- und
Städtepartnerschaftssenat die Realisierung der Fahnenrestauration im Zuge
der Haushaltsplanvorberatungen für das Haushaltsjahr 2026 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Kosten für die Maßnahme sind nicht Budgetbestandteil.
- Als Grundlage der Beschlussfassung ist eine aktuelle Kostenerhebung
einzuholen.
- Die Beschlussfassung soll in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt
herrschenden Haushaltslage erfolgen.
- Im Falle positiver Beschlussfassung soll der darin festgelegte
Kostenansatz jährlich fortgeschrieben im Haushalt vorgesehen werden.