Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

2. Sachverhalt

 

Im Kunstarchiv der Stadt Neustadt befinden sich mehrere Fahnen, die nach und nach restauriert werden müssen.

 

Nach Sichtung verschiedener Fahnen in verschiedenen Größen durch eine Fachfirma ergaben sich Kostenansätze in Höhe von zwischen 2.700 Euro und rund 4.400 Euro.


Bei den gesichteten Fahnen handelt es sich nur um den Teil der zur Restauration ausstehenden Fahnen, zu deren Erhalt eine Restauration dringlich notwendig ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für Restaurationsarbeiten an Fahnen im Fahnenarchiv der Stadt Neustadt jährlich einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro anzusetzen, so dass pro Haushaltsjahr ein bis zwei Fahnen restauriert werden können.


Aufgrund der aktuellen Haushaltslage soll von einer Umsetzung im Jahr 2024 und 2025 abgesehen werden und über die Realisierung im Zuge der Vorberatungen für das Haushaltsjahr 2026 Beschluss gefasst werden.


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftssenat die Realisierung der Fahnenrestauration im Zuge der Haushaltsplanvorberatungen für das Haushaltsjahr 2026 zur Beschlussfassung vorzulegen.

  2. Die Kosten für die Maßnahme sind nicht Budgetbestandteil.

  3. Als Grundlage der Beschlussfassung ist eine aktuelle Kostenerhebung einzuholen.

  4. Die Beschlussfassung soll in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Haushaltslage erfolgen.

 

  1. Im Falle positiver Beschlussfassung soll der darin festgelegte Kostenansatz jährlich fortgeschrieben im Haushalt vorgesehen werden.