Sitzung: 08.04.2024 StR/042/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Oberbürgermeister
Rebhan erklärt, dass am 17. März 2024 im Rahmen der Dienstversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Neustadt die Wahl des Kommandanten stattgefunden habe.
Für die nächsten
sechs Jahre wurde Sascha Seidel, Siemenstraße 66, Neustadt bei Coburg zum
Kommandanten gewählt.
Der Gewählte erfüllt
die nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG geforderten Voraussetzungen (mindestens vier
Jahre Feuerwehrdienst nach Vollendung des 18. Lebensjahres).
Die notwendigen
Lehrgänge „Zugführer“, „Verbandsführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ müssen in
einer angemessenen Frist, gemäß § 7 Abs. 1 AVBayFwG erfolgreich abgeschlossen
und nachgewiesen werden.
Es sind keine
Tatsachen bekannt, wonach die fachliche, gesundheitliche und sonstige
persönliche Eignung des Gewählten in Frage zu stellen wäre (Art. 8 Abs. 4
BayFwG).
Die Bestätigung des
Kommandanten ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Zuständig ist daher
der Stadtrat und für die Ausfertigung des Bestätigungsschreibens der
Oberbürgermeister.
Die Bestätigung
durch die Stadt hat im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu erfolgen, dieser hat
zwischenzeitlich seine Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat stellt fest, dass der in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt am 17. März 2024 gewählte Kommandant Sascha Seidel zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllt.
Die fehlenden Lehrgänge sind innerhalb der angemessenen Frist nach §7 Abs. 1 AVBayFwG nachzuholen.
Herr Sascha Seidel wird nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG in seinem Amt auf die Dauer von sechs Jahren bestätigt.