Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

 

Oberbürgermeister Rebhan erklärt, dass am 17. März 2024 im Rahmen der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt die Wahl des Kommandanten stattgefunden habe.

 

Für die nächsten sechs Jahre wurde Sascha Seidel, Siemenstraße 66, Neustadt bei Coburg zum Kommandanten gewählt.

 

Der Gewählte erfüllt die nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG geforderten Voraussetzungen (mindestens vier Jahre Feuerwehrdienst nach Vollendung des 18. Lebensjahres).

 

Die notwendigen Lehrgänge „Zugführer“, „Verbandsführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ müssen in einer angemessenen Frist, gemäß § 7 Abs. 1 AVBayFwG erfolgreich abgeschlossen und nachgewiesen werden.

 

Es sind keine Tatsachen bekannt, wonach die fachliche, gesundheitliche und sonstige persönliche Eignung des Gewählten in Frage zu stellen wäre (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

 

Die Bestätigung des Kommandanten ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Zuständig ist daher der Stadtrat und für die Ausfertigung des Bestätigungsschreibens der Oberbürgermeister.

 

Die Bestätigung durch die Stadt hat im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu erfolgen, dieser hat zwischenzeitlich seine Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat stellt fest, dass der in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt am 17. März 2024 gewählte Kommandant Sascha Seidel zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllt.

 

Die fehlenden Lehrgänge sind innerhalb der angemessenen Frist nach §7 Abs. 1 AVBayFwG nachzuholen.

 

Herr Sascha Seidel wird nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG in seinem Amt auf die Dauer von sechs Jahren bestätigt.