Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Rechtsrätin Anja Löw berichtet, die aktuell geltende Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Neustadt b. Coburg sei aus dem Jahr 2002, deswegen bedarf es eines Neuerlasses.

 

Die Mediatheksordnung sowie die Gebührenordnung sind getrennt voneinander zu beschließen.

Beide Ordnungen sind Satzungen gleichgestellt. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden diese als Benutzungs- und als Gebührensatzung beschlossen. Benutzungs- und Gebührensatzungen dürfen aus rechtlichen Gründen nicht in einer gemeinsamen Satzung erlassen werden.

 

Ein entsprechender Satzungsentwurf für die Benutzungssatzung der Mediathek der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg (Benutzungsordnung für die Mediathek der Stadt Neustadt b. Coburg) ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 die gegenständlichen Satzungen vorberaten und eine Empfehlung für den jeweiligen Satzungserlass ausgesprochen.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Benutzungssatzung der Mediathek der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg (Benutzungsordnung für die Mediathek der Stadt Neustadt b. Coburg), wie sie in der Anlage beiliegt, wird erlassen. Die Anlage ist Beschlussbestandteil.