Sitzung: 08.04.2024 StR/042/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Rechtsrätin Anja Löw berichtet, die aktuell geltende Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Neustadt b. Coburg sei aus dem Jahr 2002, deswegen bedarf es eines Neuerlasses.
Die
Mediatheksordnung sowie die Gebührenordnung sind getrennt voneinander zu
beschließen.
Beide Ordnungen
sind Satzungen gleichgestellt. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden diese
als Benutzungs- und als Gebührensatzung beschlossen. Benutzungs- und
Gebührensatzungen dürfen aus rechtlichen Gründen nicht in einer gemeinsamen
Satzung erlassen werden.
Ein entsprechender
Satzungsentwurf für die Benutzungssatzung der Mediathek der Großen
Kreisstadt Neustadt b. Coburg (Benutzungsordnung für die Mediathek der Stadt
Neustadt b. Coburg) ist dieser Vorlage
beigefügt.
Der Kultur-, Sport-
und Städtepartnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.03.2024 die
gegenständlichen Satzungen vorberaten und eine Empfehlung für den jeweiligen
Satzungserlass ausgesprochen.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die Benutzungssatzung der Mediathek der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg (Benutzungsordnung für die Mediathek der Stadt Neustadt b. Coburg), wie sie in der Anlage beiliegt, wird erlassen. Die Anlage ist Beschlussbestandteil.